Den Kapitalmarkt moderner gestalten
Einfacherer Zugang zu Kapital, Erleichterung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, Entbürokratisierung und mehr: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen.
Die Bundesregierung will Unternehmensgründungen in Deutschland neuen Schub verleihen. Das Kabinett brachte am Mittwoch weitere Steuervorteile für Mitarbeiterbeteiligungen und Regeln für einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt auf den Weg. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen seien Treiber von Innovation, heißt es in dem Gesetz, das federführend in den Ressorts von Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann ausgearbeitet worden ist.
Die sei „ein wichtiger Baustein, um Deutschland als Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu stärken“, erklärte FDP-Chef Lindner nach der Kabinettssitzung. Für ihn ist es ist ein wichtiger Impuls für neues Wachstum, das Deutschland jetzt braucht. „Wir geben Zukunftsbranchen einen zusätzlichen Anschub.“ Buschmann betonte: „Wir steigern die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft – geradezu unerlässlich in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds.“
Wachstumsunternehmen gezielt fördern
„Durch die Erleichterungen bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaft und die Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften eröffnen wir neue Chancen für Unternehmen, Kapital zu generieren“, so Buschmann. Die neuen Regelungen entsprächen den Bedürfnissen der Wirtschaft nach einem unbürokratischeren, digitaleren und moderneren Rechtsrahmen – und machen so mehr Wachstum möglich.
„Gerade für Start-ups und Wachstumsunternehmen wird es künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben“, erläuterte Lindner. „Darüber hinaus schaffen wir mit neuen Regelungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung einen wichtigen steuerpolitischen Anreiz, von dem nicht nur junge Start-ups, sondern auch bereits etablierte, kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden.“
Den Finanz- und Wirtschaftsstandort gleichzeitig stärken
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll die marktbasierte Finanzierung der Unternehmen am deutschen Kapitalmarkt erleichtert werden. Damit wird zum einen die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen werden ökonomische Impulse gesetzt. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten werden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Damit können innovative Entwicklungen und technologischer Fortschritt in Deutschland vorangetrieben werden. Zusätzlich werden sowohl junge als auch bereits etablierte Unternehmen im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von den neuen steuerrechtlichen Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren.
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