Das Klimaschutzgesetz wird marktwirtschaftlicher
Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf die Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Paket zur Förderung der Solarindustrie geeinigt. Die Einigung zeigt: FDP wirkt, denn jetzt hält endlich die Marktwirtschaft Einzug in den Klimaschutz.
Die Regierungsfraktionen haben sich nach monatelangem Ringen auf ein neues Klimaschutzgesetz verständigt. „Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird“, erklärte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler. „Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes beenden wir die Klima-Planwirtschaft der CDU-geführten Bundesregierung, die bis ins kleinste Detail vorschreiben wollte, an welcher Stelle wie viel CO2 eingespart werden muss. Ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können.“
Für FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai ist es ein „wichtiger Erfolg für unsere Bürger und Wirtschaft“, dass sich die FDP beim Klimaschutzgesetz durchgesetzt habe. Das „alte planwirtschaftliche Gesetz der Union“ werde nun in der nächsten Sitzungswoche endlich reformiert. Er unterstrich: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass es mit uns keine Fahrverbote geben wird, dieses Ziel wird mit der Reform nun sichergestellt. Mit der Abschaffung der Sektormaßnahmen setzen wir insgesamt auf einen marktwirtschaftlichen Weg, Emissionen dort einzusparen, wo es am einfachsten und günstigsten ist. Das ist ein wichtiger Meilenstein für einen Klimaschutz mit wirtschaftlicher Vernunft.“
Paradigmenwechsel in der Klimapolitik
FDP-Präsidiumsmitglied und Fraktionschef Christian Dürr betonte: „Die Reform des Klimaschutzgesetzes ist ein Paradigmenwechsel in der Klimapolitik. Endlich fangen wir an, Klimaschutz ganzheitlich zu betrachten.“ Er wies darauf hin, dass Deutschland im vergangenen Jahr seine Klimaziele erreicht habe, auch wenn sie im Verkehr überschritten wurden. „Das zeigt doch deutlich, dass für den Klimaschutz nicht entscheidend ist, ob die Emissionen von Autos, durch Stromerzeugung oder von der Industrie ausgestoßen werden. Für den Klimaschutz zählt nur, welche Menge an CO2 ausgestoßen wird. Darauf konzentrieren wir uns jetzt.“
Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend und kleinteilig kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Bis dahin muss Deutschland seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken.
Weniger bürokratische Hürden durch das Solarpaket
Mit der Einigung auf ein marktwirtschaftliches Klimaschutzgesetz ist der Weg auch für das geplante Paket zur Solarförderung frei. Mit dem Solarpaket sollen bürokratische Hürden für den Ausbau der Sonnenenergie in Deutschland fallen und so der Ausbau vorangetrieben werden. Der Betrieb von Balkonkraftwerken soll einfacher werden; ebenso die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaikstrom in Mehrfamilienhäusern.
Auch die Möglichkeiten für Solaranlagen auf Äckern und Feldern sollen erweitert werden. Im Gespräch war zuletzt eine Subventionierung der Solarindustrie. Nun steht fest: „Es wird keinen Resilienzbonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren“, erläuterte Köhler. „Stattdessen können sich die Menschen auf deutlich weniger Bürokratie und schnellere Verfahren freuen, wenn sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen.“