Corona-Maßnahmenpaket wahrt die Verhältnismäßigkeit

Die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz haben die Corona-Pläne für Herbst und Winter vorgelegt. Sie setzen auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Marco Buschmann
Freiheitseinschränkungen dürfe es auch im Herbst und Winter nur geben, wenn sie erforderlich seien, betont Marco Buschmann. © BPA/Steffen Kugler

Die Bundesministerien für Justiz und Gesundheit haben ihre Pläne für die Corona-Regeln im Herbst und Winter vorgelegt. Darin sind einerseits Maßnahmen enthalten, die bundesweit gelten sollen. Hinzu kommen weitere optionale Beschränkungen, die die jeweiligen Parlamente der Bundesländer beschließen können. „Vorbereitet sein — Verhältnismäßigkeit wahren — vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober. Wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Sieben-Punkte-Plans. 

Der Freidemokrat hatte sich mit Erfolg dafür stark gemacht, dass flächendeckende Lockdowns und Schulschließungen in Zukunft nicht mehr Teil des staatlichen Instrumentenkastens sind. Freiheitseinschränkungen dürfe es auch im Herbst und Winter nur geben, wenn sie erforderlich seien, betonte Buschmann. „Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar“, sagte er.

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Gesetzentwurf enthält keine 3-G-Zugangsregel

Im Interview mit der „Bild“ erklärte Buschmann, dass er im Vorfeld immer darauf bestanden habe, vor Entscheidungen über Maßnahmen den Evaluierungsbericht abzuwarten. „Das ist nun der Fall und er bescheinigt der Maske aus beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aller Maßnahmen.“ Er stellte klar, dass im Winter mit einer hohen Belastungssituation im Gesundheitssystem gerechnet werde und dem gelte es vorzubeugen.

Mit Blick auf Maskenpflichten in Bars und Restaurants erläuterte der Justizminister: „Die Ausnahmen von der Maskenpflicht in  Innenräumen sollen den Betreibern mehr Spielraum für unternehmerische Eigenverantwortung eröffnen. Ein Betreiber kann zum Beispiel  ein Public Viewing in Innenräumen zur WM organisieren und nur Besucher mit Tests reinlassen, sodass auf der Veranstaltung Normalität ohne Maske mit einem sehr niedrigen Risiko besteht.“ Gleichzeitig ermögliche Hausrecht jedes Betreibers es auch nur von einem Teil der Ausnahmen oder von gar keiner Ausnahme Gebrauch zu machen. Er unterstrich: „Das zeigt auch: Der Gesetzentwurf enthält keine 3-G-Zugangsregel.“ 

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Masken in Grundschulen sind endlich Geschichte

Schon zuvor hatte Bundesbildungsministerin und FDP-Präsidiumsmitglied Bettina Stark-Watzinger bekräftigte: „Es darf im Herbst und Winter keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben.” Eine generelle Maskenpflicht an Schulen lehnt die Bildungsministerin ab. Die Länder werden daher eine Maskenpflicht an Schulen zukünftig nur dann anordnen können, wenn dies erforderlich ist, um weiter Präsenzunterricht durchführen zu können – und auch dann nur für Kinder ab der fünften Klasse. Der nunmehr gefundene Kompromiss trägt diesen Aspekten Rechnung. 

Im Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ hatte die Bundesbildungsministerin unterstrichen: „Die Kinder haben in der Corona-Pandemie eine riesige Last getragen. Sie haben psychisch gelitten, haben teils keinen Sport machen können und durften ihre Freunde nicht treffen. Das nächste Schuljahr muss ein normales werden, zumindest so normal, wie es nur möglich ist. Es darf im Herbst und Winter keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben.“

Buschmann betonte ebenfalls: „Den Schulen gilt unser besonderes Augenmerk. Kinder haben ein Recht auf schulische Bildung und einen möglichst unbeschwerten Schulalltag. Schulschließungen darf es deshalb nicht geben. Auch eine pauschale Maskenpflicht an Schulen wäre nicht angemessen. Die Länder werden eine Maskenpflicht an Schulen deshalb nur anordnen können, wenn dies erforderlich ist, um weiter Präsenzunterricht durchführen zu können – und auch dann nur für Kinder ab der fünften Klasse.“

Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage

Der Vorschlag für die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Danach sollen zwischen Anfang Oktober 2022 und Anfang April 2023 bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten.

Vorgesehen ist ferner, dass die Länder bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten. Sofern in einem Land eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur besteht, kann das Land – nach einem Parlamentsbeschluss – in betroffenen Gebietskörperschaften bestimmte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen.

Buschmann unterstrich: „Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben. Wir folgen damit genau dem vereinbarten Fahrplan. Bis Ende September ist ausreichend Zeit, um das Gesetzgebungsverfahren zu einem überzeugenden Abschluss zu bringen.“

FDP-Generalssekretär Bijan Djir-Sarai betonte im BR-Interview: Lockdowns und Schulschließungen wird es mit uns nicht mehr geben. „Schritte dieser Art sind in dieser Phase der Pandemiebekämpfung nicht mehr zeitgemäß“, so Djir-Sarai. Er stellte klar: Die Pandemie ist nach wie vor nicht vorbei. Die Zeit der unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen aber ist es. Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren – all diese Maßnahmen der Vergangenheit wird es nicht mehr geben.“

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