Chancen-Aufenthaltsrecht ist Beginn eines Paradigmenwechsels

Das Kabinett hat das erste Migrationspaket beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht ein Chancen-Aufenthaltsrecht vor. Dadurch sollen Menschen ohne Aufenthaltstitel zukünftig leichter die Chance auf ein Bleiberecht erhalten.

Zwei Frauen im Gespräch in einem Büro
Mit dem Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht geht die Ampel einen ersten wichtigen Schritt in Sachen Migration.

Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland geduldet sind, sollen ein Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich das Bundeskabinett geeinigt hat. „Die Ampel eröffnet Menschen, die seit Langem in Deutschland sind, eine Perspektive im Arbeitsmarkt“, erklärt FDP-Fraktionschef Christan Dürr. Es gehe dabei um Menschen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Sie sollen für ein Jahr ein Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen, um die nötigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht markiere den Beginn einer neuen Einwanderungspolitik, ist Dürr überzeugt und stellt klar: „Ein wichtiger Schritt — Ziel bleibt aber, ein echtes Einwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen!“ Auch Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, betont den Stellenwert des Kabinettsbeschlusses: „Das erste Migrationspaket der Ampel ist der Beginn eines Paradigmenwechsels in der Migrationspolitik.“

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Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen

„Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht beenden wir die Praxis der Kettenduldungen und schaffen die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen“, so Thomae. Die Betroffenen müssen in diesem Zeitraum insbesondere nachweisen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und dass sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Auch Nachweise zur Identität müssen vorgelegt werden.

„Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen“, heißt es im Gesetzentwurf, „Es muss einen Unterschied machen können, ob ein geduldeter Ausländer straffrei bleibt und sich um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts bemüht oder nicht“, erklärt auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. „Damit können Menschen, die sich gut integriert haben, helfen, dem akuten Arbeitskräftemangel zu begegnen“, betont Thomae die Vorteile des Kabinettsbeschlusses.

Mit dem Gesetzentwurf werde zudem die Abschiebung von Straftätern erleichtert, führt Kuhle aus. Denn zu einer geregelten Migrationspolitik gehöre neben der Zuwanderung auch die Rückführung. Daher werden als Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Rückführungsoffensive das Ausweisungsrecht und die Abschiebehaft gestärkt. „Um Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern auszuhandeln, braucht es einen Sonderbevollmächtigten im Bundesinnenministerium. Dieser muss jetzt zügig eingesetzt werden“, fordert Thomae.

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Fachkräftemangel bekämpfen

Bei der Fachkräfteeinwanderung werden laut Kabinettsbeschluss einige sinnvolle Regelungen entfristet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fachkräfte und deren Familienangehörige aus dem Ausland einfacher nach Deutschland kommen können. Zudem soll der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ausgeweitet werden. „Das reicht aber nicht aus. Deutschland ist ein Einwanderungsland und muss die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland deutlich vereinfachen“, gibt Thomae zu bedenken. Ein wichtiger Teil davon sei die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems als neuen Weg, um ausländische Arbeitskräfte an den deutschen Arbeitsmarkt zu bringen.

Aufgrund des wachsenden Fachkräftemangels in Deutschland, der sich nicht nur im Bereich der Pflege, sondern beispielsweise auch in der IT zeigt, haben die Freien Demokraten den Beschluss „Fachkräftemangel bekämpfen — Einwanderungspolitik neu ausrichten“ gefasst, der unter anderem eine Überarbeitung des Einwanderungsrechts vorsieht.

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