Buschmann will die Bürgerrechte stärken
Marco Buschmann hat in der Generaldebatte seine Ziele als Bundesjustizminister erläutert: Er will unter anderem die Vorratsdatenspeicherung abschaffen, das Werbeverbot für Abtreibungen streichen und die Verantwortungsgemeinschaft einführen.
In der Generaldebatte im Deutschen Bundestag hat der Bundesjustizminister Marco Buschmann seine rechtspolitische Agenda vorgestellt. Sein Ministerium werde das Ministerium des Rechtsstaats und der Freiheit sein. Er will die Bürgerrechte stärken und für „eine neue Balance von Sicherheit und Freiheit sorgen.“ Paragraf 219a StGB, das Werbeverbot für Abtreibungen, soll gestrichen, die Verantwortungsgemeinschaft eingeführt und die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft werden. Letztere stehe formal im Gesetz, Gerichte hätten sie aber gestoppt. „Sie findet kaum Anwendung, weil die Bundesnetzagentur sie nicht durchsetzt. Die Vorratsdatenspeicherung trägt also kaum etwas zur Sicherheit bei“, erklärte Buschmann die absurde Situation.
Vorratsdatenspeicherung abschaffen
Die Vorratsdatenspeicherung betrifft sogenannte Verkehrs- und Standortdaten unserer elektronischen Kommunikation. Laut Buschmann sei sie ein „millionenfacher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.“ Deswegen will er den Behörden anstelle der anlasslosen Speicherung von Daten das Instrument „Quick Freeze“ an die Hand geben: Wenn es einen Anlass, also einen Verdacht eines schweren Verbrechens, gibt, dann ordnet eine Richterin oder ein Richter die Speicherung von Telekommunikationsdaten an und die Ermittler können diese dann auswerten. „Das ist rechtsstaatlich sauber und grundrechtsschonend“, betonte Buschmann.
Paragraf 219a StGB streichen
In seiner Rede kündigte Buschmann an, das „Strafrecht auf den Prüfstand“ zu stellen. Er bekräftigte zudem das Vorhaben der Ampelkoalition, den Strafrechtsparagrafen 219a, das Werbeverbot für Abtreibungen, streichen zu wollen. „Wenn sich Frauen in einer schwierigen Lebenssituation sachliche Informationen aus dem Internet besorgen, so ist die Lebenswirklichkeit heute, dann werden wir sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch nicht weiter unter Strafe stellen. Der Paragraf 219a wird fallen“, versicherte er.
Moderne Gesellschaftspolitik
Buschmann warb in seiner Rede für eine moderne Gesellschaftspolitik. Aufgrund der alternden Gesellschaft, die gleichzeitig auch immer mobiler wird, würden Eltern und erwachsene Kinder häufig voneinander entfernt leben. In dieser Situation stünden sich Menschen auch außerhalb klassischer Familienbeziehungen gegenseitig bei, „ältere Menschen bilden Wohngemeinschaften, weil sie nicht ins Heim wollen. Alleinerziehende helfen sich bei der Kindererziehung, weil sie berufstätig bleiben wollen. Und diese Menschen leben Verantwortung füreinander“, erklärte Buschmann.
An dieser Stelle greife dann die Verantwortungsgemeinschaft. Denn die Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, „wollen nicht Tisch und Bett teilen, sondern vielleicht nur den Tisch. Sie wollen eine andere Art der Wahlverwandtschaft als die Ehe oder die Adoption. Und deshalb werden wir diesen Menschen mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft ein Stück rechtliche Sicherheit und Vereinfachung ihres Lebens ermöglichen“, so der Justizminister. Er stellte unmissverständlich klar: „Das nimmt niemandem etwas weg, sondern macht etwas leichter.“