Buschmann stärkt die Bürgerrechte
Seit einem Jahr ist Marco Buschmann Bundesjustizminister in der Ampel-Regierung. Unter seiner Führung hat sich bereits vieles getan, beispielsweise bei der Stärkung von Bürgerrechten und der Modernisierung des Rechtsstaates.
Ein zentrales Anliegen des Justizministers ist die Stärkung der Bürgerrechte. Die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde wieder als Hauptkriterium in die Politik eingeführt. „Das haben wir bei der Novelle des Infektionsschutzgesetzes gezeigt. Wir sind zurückgekehrt zu so viel Alltag wie möglich, so wenigen Eingriffen wie zwingend nötig – und haben diese hinter hohe Hürden gestellt“, schreibt das Bundesministerium der Justiz in einem Arbeitsbericht.
Quick Freeze statt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Auch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wollen die Freien Demokraten streichen. Statt wahlloser Massenspeicherung und einem Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger sollen die Ermittlungsbehörden endlich ein verfassungskonformes und effektives Ermittlungsinstrument an die Hand bekommen: Quick-Freeze, also die Möglichkeit der anlassbezogenen Speicherung von Internet-Verkehrsdaten beim konkreten Verdacht auf eine erhebliche Straftat. Mit dem Quick-Freeze-Modell werden Bürgerrechte, Freiheit und Sicherheit gleichermaßen gestärkt.
Modernisierung der Gesellschaft
Zur Modernisierung des Landes gehört auch die Modernisierung der Gesellschaftspolitik. In diesem Zusammenhang wurden bereits der Paragraf 219a abgeschafft und Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
Zudem hat das Kabinett im Dezember eine historische Reform der Ersatzfreiheitsstrafe auf den Weg gebracht. Sie ändert den Umrechnungsmaßstab von einem Tagessatz Geldstrafe zu einem Tag Ersatzfreiheitshaft, die an Stelle der Geldstrafe zu verbüßen ist. Künftig entspricht ein Tagessatz einem halben Tag Ersatzfreiheitsstrafe. „Seit vielen Jahren haben Fachleute kritisiert, dass der Gegenwert von sechs bis acht Stunden Erwerbsarbeit, die etwa einem Tagessatz Geldstrafe entsprechen, und 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe nicht zusammenpassen“, so der Justizminister. Bereits zehn Mal seien vergebliche Versuche unternommen worden, um eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe herbeiführen. „Ich freue mich sehr, dass die Fortschrittskoalition nun endlich diesen wichtigen Schritt geht“, macht Buschmann deutlich.
Stärkung und Digitalisierung des Rechtsstaats
Auch bei der Digitalisierung wurde bereits einiges erreicht: Virtuelle Hauptversammlungen wurden ins Aktienrecht eingeführt, GmbHs können nun online gegründet werden und Handelsregisteranmeldungen sind endlich mittels Videokommunikation möglich. Außerdem werden Gesetze ab 2023 mit der eVerkündung digital verkündet. Bisher mussten Gesetze, um rechtswirksam zu sein, in Papierform im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Zudem ist das Bundesministerium der Justiz das erste Bundesministerium, das von der papierbasierten Aktenführung auf eine flächendeckende Nutzung der E-Akte-Bund umgestellt hat. Die Gerichte und Behörden des Geschäftsbereiches des BMJ werden im nächsten Jahr die Einführung der elektronischen Gerichtsakte überwiegend abgeschlossen haben.
Mit dem Pakt für den digitalen Rechtsstaat sollen die Länder in den kommenden Jahren zudem 200 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte der Justiz zur Verfügung gestellt bekommen. Denn nur ein Rechtsstaat, der auch technisch auf Höhe der Zeit ist, wird dauerhaft eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern genießen.
Kriegsverbrechen verfolgen
Auf den russischen Angriffskrieg hat auch das Bundesjustizministerium reagiert und völkerstrafrechtliche Ermittlungen in internationaler Kooperation vorangetrieben. Dazu werden die eingeleiteten Ermittlungen beim Generalbundesanwalt mit neuen Stellen verstärkt.
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren
Um die Energiewende voranzutreiben und die Infrastruktur zügig zu modernisieren, braucht es eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. So wird die Dauer von Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten künftig reduziert – ohne dass dies zulasten des Rechtsschutzes geht. „Wir wollen in allen Bereichen des Verfahrens schneller und dynamischer werden – bei den Verwaltungsgerichtsverfahren gehen wir nun einen wichtigen Schritt“, erklärt der Justizminister.
Stärkung des Kapitalmarkts
Zusammen mit dem Bundesfinanzministerium wurden Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit soll der Zugang zum Kapitalmarkt für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen erleichtert werden. Denn es braucht private Investitionen in enormem Umfang, damit die digitale und ökologische Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft gelingt.
Es bleibt viel zu tun
Auch in Zukunft haben die Freien Demokraten noch vieles vor. Mit Reformen beim Namens-, Abstammungs- und Kindschaftsrecht soll das Familienrecht modernisiert werden. Zudem sollen die Bürgerrechte weiter gestärkt werden, etwa durch strengere Regeln für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und für Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordnung.
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