Datenschutz und Gesundheitsschutz müssen kein Widerspruch sein
Wenn jemand positiv auf das Virus getestet wurde, informierten solche Apps Personen, mit denen der Betroffene eine gewisse Zeit lang nah zusammen gewesen sei. Dies könne mittels Bluetooth-Technologie geschehen, ohne dass zentral Bewegungsprofile gespeichert würden. Das sei vielversprechender und zugleich grundrechtsschonender. Die Bluetooth-Technologie ist zwar schon etwas in die Jahre gekommen, könnte aber aufgrund ihrer Funktionsweise – Datenübertragung zwischen Geräten über kurze Distanz per Funk – die technische Basis für eine freiwillig genutzte Smartphone-Applikation bilden.
Eine App zur Nachverfolgung von Infektionsketten könne funktionieren, wenn möglichst viele Bürger mitmachten. „Sie müssen dem System vertrauen können.“ Es müsse daher vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik genau geprüft werden. „Es wäre ein starkes Zeichen in die Welt, wenn wir als lebendige Demokratie eigenverantwortlicher Bürger diese Krise meistern könnten, ohne unsere Freiheit zu opfern“, sagte Lindner. Es geht also: Grundrechte sind auch in Krisenzeiten mit dem Schutz der Bürger in Einklang zu bringen.
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagt: „Die Bundesregierung darf jetzt nicht zögerlich agieren und sollte auf die Vernunft und Mithilfe der Bürger setzen, statt auf mehr Überwachung.“ FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle meint: „Wir sollten die Chancen neuer Technologien auch bei der Bekämpfung des Coronavirus nutzen. Das ist möglich, ohne unsere hohen Datenschutz-Standards aufzugeben.“ Die jetzt diskutierte Lösung „kombiniert den Schutz der Daten mit innovativer Technologie“. Kuhle betont jedoch: „Auch bei einer solchen Lösung muss die Zahl der Tests deutlich erhöht werden. Erst dann bringt die Nutzung der Daten einen realen Mehrwert.“
- Daten im Kampf gegen COVID-19 verantwortungsvoll nutzen: Corona-App muss auf Mitwirkung aus Überzeugung basieren
- Digitalisierung für ein effektives Krisenmanagement
- Müssen schnellstmöglich in Freiheit zurückkehren können
- Sollten Datenschutz nicht völlig aufgeben
- Beschluss: Wirkungsvoller Datenschutz
- FDP-Position zum Datenschutz