Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

Bundesvorstand der Liberalen Senioren

Für Rentnerinnen und Rentner den Weg zurück in den Arbeitsmarkt attraktiver gestalten

Für Rentnerinnen und Rentner den Weg zurück in den Arbeitsmarkt attraktiver gestalten

Bereits heute fehlen den Unternehmen, nicht nur für einfache Tätigkeiten, die dringend benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich fehlen dem Arbeitsmarkt etliche selbstständig und nichtselbstständig tätige Fach- und Führungskräfte.

Unternehmen und Verwaltungen sollen sich im Dialog mit ihren Beschäftigten, über ein „Alternsmanagement“, leichter und rechtzeitig über eine über den Renteneintritt hinausgehende freiwillige Weiterbeschäftigung verständigen können.

Wir Freie Demokraten fordern, die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner, über die bestehenden Minijob-Angebote hinaus, auch steuerlich deutlich attraktiver zu gestalten. Bestehende Hinzuverdienstgrenzen, die zu einer Rentenkürzung führen können, sollen entfallen. Die Abgabenlast über den Besteuerungsanteil der Renten hinaus muss deshalb sinken.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir, dass Rentnerinnen und Rentner mit Erreichung der Regelaltersgrenze, jedoch spätestens ab dem 67. Lebensjahr, bei zusätzlichen Einkünften aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit jeweils nur mit dem halben individuellen Steuersatz auf die Summe der Einkünfte, gemäß der jeweils zugrunde zu legenden Steuertabelle, zu versteuern haben.

Alle weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, wie beispielsweise aus Betriebsrenten, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung etc. werden weiterhin zu dem Steuersatz besteuert, der der Summe der Einkünfte zugrunde zu legen ist.

Die bestehenden Berechnungsmethoden und Softwaresysteme, wonach sich der Steuersatz auf den Gesamtbetrag der individuell zu versteuernden Einkünfte bezieht, sind anzupassen.


Begründung:

Vielen Rentnerinnen und Rentnern reicht heute die Rente nicht. Grund dafür sind beispielsweise stark gestiegene Lebenshaltungskosten für Miete, Energie oder der verpflichtenden energetischen Sanierung „der eigenen vier Wände“. Vor diesem Hintergrund sind Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner von grundsätzlichem Interesse.

Andererseits suchen Arbeitgeber händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zumindest halbtags den Unternehmen zur Verfügung stehen. Für die arbeitssuchenden Rentnerinnen und Rentner ist dies aufgrund der anrechenbaren Rentenbezüge jedoch steuerlich nur mäßig interessant. Vor diesem Hintergrund müssen die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner auch steuerlich interessanter gemacht werden.

Denn nur so werden wir die Rentnergeneration der Babyboomer, die zunehmend aus dem regulären Arbeitsmarkt ausscheiden, im Arbeitsmarkt halten können und damit den steigenden Arbeits- und Fachkräftebedarf in den kommenden Jahren abfedern können.

Beispiel Arbeitskräfte mit Minijob:

Aktuell bevorzugen es Rentnerinnen und Rentner bei einfachen Tätigkeiten einen Minijob mit Pauschalversteuerung auf 538,00 Euro-Basis und lediglich 43 Stunden pro Monat anzunehmen. Pro Kalenderjahr können derzeit so maximal 6.456 Euro netto steuerfrei hinzuverdient werden. Bei einem zu versteuerndem Rentenversicherungsanteil in Höhe von rund 10.000 Euro zuzüglich den 6.456 Euro aus dem Minijob fallen für die Rentnerinnen und Rentner gar keine Steuern an.

Etwas anderes würde gelten, wenn es die Regelungen nach dem Minijob nicht gäbe. Dann würden nach der Grundtabelle bei einer normalen Beschäftigung und einem Durchschnittssteuersatz von 5 Prozent bei 16.500 Euro Einkommen pro Kalenderjahr bereits rund 1.000 Euro Steuern anfallen.

Somit ergibt sich für Rentnerinnen und Rentner derzeit kein sachlicher Grund, in ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu wechseln oder gar eine Halbtagsbeschäftigung mit 70 oder 80 Stunden im Monat anzunehmen.

Im Ergebnis haben aktuell also weder der deutsche Fiskus noch die steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner in diesem Land etwas davon, wenn sie nach Rentenbeginn jenseits der Minijobgrenze, in einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten.

Und das in einer Zeit des Arbeits- und Fachkräftemangels!

Etwas anderes würde gelten, wenn unter den gleichen Anfangsvoraussetzungen zusätzliche Einkünfte aus nicht selbstständiger oder selbstständiger Arbeit rund 11.000 Euro hinzuverdient würden und der Steuersatz in diesem Fall auf zusätzlichen Einkünfte von 10 Prozent auf 5 Prozent sinken und die Steuerbelastung somit halbiert würde.

Die Vorteilhaftigkeit dieses Modells gegenüber dem Minijob-Modell steigt mit jeder weiteren geleisteten Stunde oder einem höheren Stundenlohn!

Beispiel Fach-und Führungskräfte:

Ein ähnliches Resultat wird erreicht, wenn wir über hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte sprechen. So gibt es in Deutschland immer mehr Betriebe, die händeringend eine Führungskraft mit Meisterbrief für ihr Unternehmen suchen. Doch auch hier ist die Motivationslage der „Meister“ aufgrund der zusätzlichen Steuerlast bei den in Frage kommenden Fachkräften überschaubar. Wer als Selbstständige oder Selbstständiger einer Beratungstätigkeit nachgeht oder andere Dienstleistungen erbringt, verlegt, trotz erheblicher Transaktionskosten, aus steuerlichen Gründen gerne auch seinen Wohnsitz ins steuerlich begünstigte Ausland.

Für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte stellt sich die steuerliche Vorteilhaftigkeit eines halben Steuersatz auf Einnahmen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit wie folgt dar: Zunächst werden alle Einnahmen (auch die aus einer etwaigen Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen etc.) erfasst, der dementsprechende Durchschnittssteuersatz (Beispielsweise 30 Prozent) ermittelt. Anschließend wird der prozentuale Anteil der Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit im Verhältnis zu den Gesamteinkünften berechnet (Beispielsweise 50 Prozent). Im Ergebnis sinkt dann der Durchschnittssteuersatz von 30 Prozent auf (15 Prozent + 7,5 Prozent) 22,5 Prozent. Der Anreiz zur Verlagerung des Wohnsitzes in ein steuerlich begünstigtes Ausland im Rentenalter würde in Anbetracht der hohen Transaktionskosten deutlich sinken.

Fazit: Würde der Staat sich mit der Hälfte der zu erwartenden Steuereinnahmen, der dann wieder arbeitenden Rentnerinnen und Rentner begnügen, wäre nicht nur den Rentnerinnen und Rentnern, sondern auch dem Arbeitsmarkt und somit den Unternehmen geholfen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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