Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Hessen

Kapitaldeckung in der Rentenversicherung weiter stärken – Anspruch auf Einzahlung von 1 Prozentpunkt des Rentenbeitragssatzes in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgekonto für Berufseinsteiger/-innen einführen

Kapitaldeckung in der Rentenversicherung weiter stärken – Anspruch auf Einzahlung von 1 Prozentpunkt des Rentenbeitragssatzes in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgekonto für Berufseinsteiger/-innen einführen

Das SGB VI wird um einen § 157a SGB VI ergänzt, der für Berufseinsteiger/-innen und zwar sowohl versicherungspflichtige als auch freiwillig versicherte Personen das Recht festschreibt, von dem durch Verordnung festgesetzten Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt 1 Prozentpunkt statt an die Träger der Rentenversicherung an eine vom Beitragszahler zu bestimmende Kapitalsammelstelle zu zahlen bzw. zahlen zu lassen, welche das eingezahlte Kapital bis zum Erreichen des Anspruchs auf Altersrente – auf Wunsch des Beitragszahlers auch darüber hinaus bis zum entsprechenden Abruf – verwaltet, und dann als Rente auszahlt.

Dem Beitragszahler ist bei Erreichen des Anspruchs auf Altersrente und bei späterem Abruf ein Kapitalwahlrecht einzuräumen.


Begründung:

Erfolgt mündlich.

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