BFA Finanzen, Steuern und Haushalt
Keine Einschränkung der Freizügigkeit durch steuerliche Regeln - Reform der Wegzugsbesteuerung
Keine Einschränkung der Freizügigkeit durch steuerliche Regeln - Reform der Wegzugsbesteuerung
Damit auch beim Wegzug aus Deutschland nicht das Grundprinzip der Leistungsfähigkeit verletzt wird, fordern wir die Wegzugsbesteuerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und § 6 AStG zu reformieren. Hierzu muss die Besteuerung der fiktiven Veräußerungsgewinne mit aufschiebender Bedingung erfolgen und wie eine zinslose Stundung wirken. Wenn die Gesellschaftsanteile tatsächlich veräußert werden, dann wird statt dem fiktiven Veräußerungsgewinn ein tatsächlicher Veräußerungsgewinn Grundlage der Besteuerung und wird dann auch besteuert.
Begründung:
In der EU gilt Freizügigkeit. Die Menschen haben das Recht, ihren Wohn- und Aufenthaltsort frei zu wählen, ebenso die Unternehmen ihren Geschäftssitz. Die Freizügigkeit darf nicht durch steuerliche Regeln beeinträchtigt werden. Dem steht die Wegzugsbesteuerung entgegen, die die Menschen wie auch die Unternehmen und ihre Inhaber bzw. Inhaberinnen in ihrer Mobilität behindert und in ihren Freiheiten beschränkt. Das ist nicht zu akzeptieren.