BFA Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Freiheit statt Einschränkung: Novelle des Bundeswaldgesetzes muss Freiheit und Eigentumsrechte der Waldbesitzer achten
Freiheit statt Einschränkung: Novelle des Bundeswaldgesetzes muss Freiheit und Eigentumsrechte der Waldbesitzer achten
Wir Freie Demokraten sehen den Wald und die Forstwirtschaft vor enormen Herausforderungen im Zuge des Waldumbaus vor dem Hintergrund des Klimawandels. Als Freie Demokraten werden wir die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte der Waldbesitzer schützen. Die multifunktionale Forstwirtschaft - bei der die ökologischen Funktionen des Waldes, wie die wirtschaftlichen Funktionen des Waldes, insbesondere die Holznutzung gleichrangig sind - ist unser Leitbild.
Wald ändert sich durch den Klimawandel bereits jetzt, daher brauchen klimaresiliente Wälder standortgerechte Baumarten.
Im Zuge der konkurrierenden Gesetzgebung betonen wir Subsidiarität. Aufgabe eines Bundeswaldgesetzes ist es, einen Rahmen zu setzen, der den Ländern noch ausreichend Regelungsspielraum lässt.
Strafvorschriften im Waldgesetz sind nicht notwendig und führten zu nicht leistbaren Kontrollerfordernissen. Wir lehnen diese ab.
Begründung:
Das ursprünglich aus dem Jahre 1975 stammende Bundeswaldgesetz steht vor einer Novelle. Im Kern fällt der Wald in Landesrecht und das Bundeswaldgesetz setzt den Rahmen für die einzelnen Landeswaldgesetze.
Die Ansprüche an Wald haben sich einerseits erhöht, andererseits haben Waldbauern durch eine Vielzahl von Kalamitäten große Verluste erlitten und stehen vor der Herausforderung, ihren Wald bei veränderten klimatischen Bedingungen zu erhalten. Die nach dem 2. Weltkrieg angebauten Reinbestände sind heute nicht mehr Stand des forstlichen Wissens. Um den Klimawandel wusste man vor 80 Jahren noch nicht - und so weiß man heute nicht, welche waldbaulichen Entscheidungen sich in 80 Jahren als richtig herausgestellt haben werden. Der Gesetzgeber muss den privaten wie öffentlichen Waldbesitzern ausreichend Freiheiten geben, individuelle und waldbauliche Entscheidungen zu treffen.
Detailscharfe Regeln im Bundesgesetz schränken die Länder unzulässig ein und bedeuten in ihrer Umsetzung zusätzliche Bürokratie, die wir keinesfalls aufbauen sollten.
Strafvorschriften gibt es bisher im Waldgesetz nicht. Nun stehen Strafen bis zu einem Jahr Haft in der öffentlichen Diskussion. Dies zeugt von Misstrauen gegen Waldbesitzer und Forstwirtschaft, für die es keinen Anlass gibt.
Quellen: https://www.forstpraxis.de/neues-bundeswaldgesetz-das-plant-cem-oezdemir-fuer-die-waldbesitzer-22545