Antifolter-Zusicherung einholen statt Gefährder zurückholen
Die Bundesregierung handelt fahrlässig, da sie es bisher nicht für nötig hielt, die diplomatische Note zum Fall Sami A. von den tunesischen Behörden anzufordern.
„Die Entscheidung des Gerichts ist zu akzeptieren, auch wenn man es nicht für richtig hält“, betont Buschmann. Entscheidend sei es nun, die diplomatische Zusicherung von Tunesien zu erhalten. „Es ist fahrlässig, dass die Bundesregierung es im Fall Sami A. bislang offenbar nicht für nötig befunden hat, diese bei den tunesischen Behörden anzufordern“, kritisiert auch FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff. Tunesien habe bereits bei vorherigen Abschiebungen entsprechende diplomatische Zusicherungen gegeben, dass den Betroffenen weder Folter noch unmenschliche Behandlung drohe. Lambsdorff betont, dass sich Außenminister Mass fragen lassen muss, „warum sein Haus es bislang versäumt hat, hier mit Nachdruck aktiv zu werden“. Sobald die Note vorliege, müsse eine richterliche Neubewertung des Falls erfolgen.
Auch Justizministerin a. D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert ein aktives Vorgehen der Bundesregierung. Es sei an der Zeit, dass Bundesinnenminister Seehofer „endlich die Abläufe im BAMF in den Griff bekommt“. Statt Härtefall-Abschiebungen wie im Fall Sami A. aus der Hand des Bundes heraus zu organisieren, habe sich der Innenminister nur „mit unwichtigen Fragen beschäftigt und dabei fast die Koalition platzen lassen“. Zudem kritisiert die ehemalige Justizministerin die überbordende Bürokratie bei diesem Fall. „Sieben Behörden, die sich wie im Fall Sami A. mit der Abschiebung beschäftigen, führen nur zu Chaos und Kompetenzwirrwarr“, bewertet Leutheusser-Schnarrenberger die Situation.