FDP fordert weitere Lockerung der Corona-Reisebeschränkungen

Wegen der Corona-Pandemie gibt es immer noch Beschränkungen für Einreisende aus Drittstaaten. Dadurch können sich viele unverheiratete Paare, bei denen ein Partner aus einem Nicht-EU-Land stammt, nach wie vor nicht wiedersehen. Die FDP fordert, diese Einreisebeschränkungen aufzuheben.

Europa-Flagge
Ziel muss sein, Deutschland und Europa nach der Krise besser zu machen
Wegen der Corona-Pandemie gibt es immer noch Beschränkungen für Einreisende aus Drittstaaten. Dadurch können sich viele unverheiratete Paare, bei denen ein Partner aus einem Nicht-EU-Land stammt, nach wie vor nicht wiedersehen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, und Moritz Körner, FDP-Europaabgeordneter, haben den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) deswegen in einem Brief aufgefordert, die coronabedingten Einreisebeschränkungen zumindest für Ehe- und Lebenspartner aus Drittstaaten aufzuheben. Neben Kuhle und Körner rufen auch weitere Abgeordnete der Freien Demokraten wie Wolfgang Kubicki, FDP-Präsidiumsmitglied, und Gyde Jensen, menschenrechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Seehofer auf, die Grenze für Lebenspartner aus Nicht-EU-Staaten zu öffnen.

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Täglich erhielten die FDP-Politiker Nachrichten von Menschen, die noch immer von ihren Partnern getrennt seien, weil eine der Personen über keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes verfüge oder weil das Paar keinen offiziellen Familienstand habe. In dem Brief an Seehofer schreiben Kuhle und Körner: „Diese Menschen können nicht füreinander da sein, obwohl sie es dringend möchten. Dieser Zustand muss beendet werden.“ 

Um gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen, fordern die Freien Demokraten, bei der nächsten Stufe der schrittweisen Aufhebung der Einreisebeschränkung für Drittstaaten dem Beispiel Dänemark zu folgen. Dort dürfen auch nicht verheiratete Partner einreisen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und eine Mindestdauer ihrer Beziehung von drei Monaten vorweisen können. Zudem müssten sie eine eidesstattliche Versicherung über die Existenz ihrer Beziehung abgeben.

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Die Freien Demokraten fordern von Seehofer im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, für ein europäisch abgestimmtes Konzept zu werben, in dem es Paaren europaweit ermöglicht wird, diese schwere Zeit gemeinsam durchzustehen. „Was in Dänemark möglich ist und von der EU-Kommission unterstützt wird, soll in Deutschland nicht gehen? Horst Seehofer muss endlich auch Ausnahmen für die Einreise von unverheirateten Partnern zulassen“, wendet sich Körner direkt an den Innenminister.

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Körner sei über Twitter von vielen Menschen mit der Bitte kontaktiert worden, etwas gegen die Einreisebeschränkungen für unverheiratete Paare zu unternehmen. Ende Juni forderte er daher in einem Brief die schwedische EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, dazu auf, politischen Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, damit sie ihre Grenzen für unverheiratete Paare öffnen. „Die Situation jetzt zeigt, dass wir bei unserem Familienbild insgesamt moderner werden müssen“, so Körner. „Da lieben sich Menschen. Das ist doch nicht weniger wert als Hochzeit.“

Es sei falsch, dass bis auf Dänemark alle Mitgliedstaaten ihre Grenzen für unverheiratete Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen geschlossen haben. „Für die Paare, die seit Monaten voneinander getrennt sind, muss das eine hohe emotionale und psychische Belastung sein“, sagt Körner. 

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Unterstützung aus Schleswig-Holstein

Wegen der coronabedingten Einreisebeschränkungen seien Paare, deren Status nicht staatlich registriert sei, teilweise seit Monaten zwangsgetrennt. Ausgenommen sind derzeit nur Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Das widerspreche den EU-Empfehlungen zur Definition von Familie. Das ruft Kritik bei zahlreichen Abgeordneten hervor. 

Gemeinsam mit den Liberalen Kubicki und Jensen aus Schleswig-Holstein fordern sie den Innenminister auf: „Erlauben Sie die Einreise von Partnerinnen und Partnern von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die Bundesrepublik Deutschland sofort, sofern ein negativer Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden kann, und sich die Einreisenden gemäß den jeweils geltenden Regelungen unverzüglich in Quarantäne begeben.“