BND-Gesetz ist verpasste Chance zur Neuordnung der Nachrichtendienstkontrolle
Mit dem BND-Gesetzentwurf sollen Vorgaben des Verfassungsgerichts für eine Kontrolle des BND umgesetzt werden. Die Freien Demokraten kritisieren die geplanten Änderungen.
Bereits im Mai sprach sich die FDP für die Installation eines eigenen Beauftragten des Deutschen Bundestags zur stärkeren Kontrolle der Nachrichtendienste aus. Zudem forderten die Freien Demokraten, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zu stärken; die G-10-Kommission solle für die Fernmeldeüberwachung insgesamt zuständig sein. Denn das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, „dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste brauchen.“ Doch mit dem neuen BND-Gesetz verpasse die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen.
Im Gesetzentwurf bestehe vor allem eine echte Lücke in der Aufsicht über Datenbanken, die der BND mit anderen inländischen oder ausländischen Diensten betreibt. „Eine lückenlose und effektive parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist aber unerlässlich für die Legitimation der Nachrichtendienste“, erklärt Thomae. Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht genau dies eingefordert. „Wir brauchen daher endlich eine einheitliche Kontrollstruktur mit einem parlamentarisch gewählten Nachrichtendienstbeauftragten, einem Nachrichtendienstgericht und einem gestärkten Parlamentarischen Kontrollgremium sowie eine umfassende Novelle des G-10-Gesetzes“, fordert der FDP-Politiker.
- THOMAE: BND-Gesetz ist verpasste Chance zur Neuordnung der Nachrichtendienstkontrolle
- FDP: Mehr parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
- Antrag: Reform der Nachrichtendienste — Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz
- FDP-Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste
- Forderung: Mindeststandards für die rechtsstaatliche Kontrolle von Nachrichtendiensten