Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Digitale Agenda, Internet und Medien

Modern, leistungsfähig, ausgewogen und transparent – Reformschritte für einen glaubwürdigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Modern, leistungsfähig, ausgewogen und transparent – Reformschritte für einen glaubwürdigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Wir Freie Demokraten fordern:

  1. 1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) soll sich auf seinen Marken- und Wesenskern konzentrieren: den öffentlich-rechtlichen Bildungs- und Informationsauftrag. Dazu gehören Angebote aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung, Kultur und – im Rahmen des besonderen Rundfunkauftrags – auch Unterhaltung. Die Unterhaltung sollte jedoch gemäß der Neupositionierung im Medienstaatsvertrag entsprechend des Kernauftrages ausgestaltet und in ihrem Programmanteil zurückgefahren werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten auf eine ausgewogene Berichterstattung und journalistische Neutralität zu achten. Aktuell geboten sind außerdem zusätzliche Angebote in russischer und türkischer Sprache für die Mitbürger aus diesen Ländern, um aus dem Ausland gesteuerter Propaganda entgegenzutreten.

  2. 2. Der ÖRR soll sich verschlanken und durch Fusionen sowie eine klare Digitalstrategie effizientere Verwaltungs-, Sender- und Angebotsstrukturen aufbauen. Dazu gehört der Abbau von Doppel- und Mehrfachstrukturen durch eine einzige, alle öffentlich-rechtlichen Inhalte umfassende Mediathek als Bestandteil einer gemeinsamen Plattform, vor allem aber eine klare Aufgabenverteilung von bundesweiten und regionalen Inhalten innerhalb des ÖRR. In der seit ihrer Gründung im Wesentlichen unveränderten öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft erfüllen ARD und ZDF parallel den nationalen Rundfunkauftrag. Dieses Parallelangebot ist heute nicht mehr erforderlich. Deshalb soll künftig zwischen dem nationalen und dem regional ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag differenziert werden. ZDF und das überregionale Angebot der ARD werden einschließlich der Spartenkanäle zusammengeführt, sodass insbesondere ein umfassender Nachrichtenkanal entsteht. Landesrundfunkanstalten bleiben verantwortlich für das regionale Angebot in ihrem jeweiligen Sendegebiet.

  3. 3.Das Gebot der Verschlankung gilt auch für den Hörfunkbereich. 64 Hörfunkwellen allein in der ARD sind zu viel. Hier ist stärkere Kooperation der Anstalten geboten, um die Zahl der Wellen zu reduzieren. Es können deutschlandweite Rahmenprogramme für unterschiedliche Programmtypen gebildet werden, die für regionale Inhalte auseinandergeschaltet werden können.

  4. 4. Auch im Bereich der Verwaltung sind unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden. Zentrale Aufgaben wie Personalmanagement, Rechnungswesen, Logistik, IT und Beschaffungen aller Art sollen gemeinsam wahrgenommen werden (Shared Services).

  5. 5. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten wird heute durch unverantwortliche, teils Jahrzehnte zurückreichende Versorgungszusagen geprägt, die aus rechtlichen Gründen bis zur vollständigen Abarbeitung bedient werden müssen. Die FDP fordert deshalb, die Rentenaltlasten einschließlich der zugehörigen tatsächlich angesammelten Rücklagen unverzüglich in eine gemeinsame „Renten-Bad-Bank“ auszulagern. Für die Zukunft gilt die Vorgabe, dass der Anteil für Personalkosten und Versorgungsvorsorge bei maximal 30 Prozent des Gesamtbudgets des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen darf. Altersvorsorgebeiträge sind also aus diesem Budgetanteil zu leisten und sollen in rechtlich selbständige, nach dem Kapitaldeckungsprinzip arbeitende Versorgungseinrichtungen fließen. Sie müssen sich an den allgemein üblichen Maßstäben orientieren.

  6. 6. Die verschiedenen beitragsfinanzierten Rundfunkorchester und Chöre haben einen Umfang erreicht, der nicht mehr durch den Rundfunkauftrag gedeckt ist. Jedoch sind diese Klangkörper essenzielle Bestandteile des kulturellen Angebots in Deutschland geworden und erweitern die deutsche Kultur- und Musiklandschaft auf hohem Niveau. Wegen ihrer Bedeutung für das kulturelle Leben in Deutschland müssen sie deshalb dauerhaft in ihrem Bestand auch außerhalb der Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden. Denkbar sind beispielsweise Modelle der Überführung in öffentlich-rechtliche Stiftungen unter Beteiligung sowohl der Rundfunkanstalten wie aber auch des Bundes und der Länder.

  7. 7. Rundfunkbeitragserhöhungen sind in der aktuellen Situation auszusetzen. Mittel- und langfristig ist der Rundfunkbeitrag durch umfassende Auftrags- und Strukturreformen abzusenken. Auf eine Indexierung des Rundfunkbeitrags soll verzichtet werden. Unfaire Doppelbelastungen im Rahmen der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe sind abzuschaffen. Wir wollen darüber hinaus den Beitragsservice (früher GEZ) abschaffen und die Rundfunkgebühr durch die Finanzämter einziehen. Damit würden die enorm hohen Kosten der Beitragseinzugsbürokratie gesenkt und die nach wie vor bestehenden Verunsicherungen bei Fragen des Datenschutzes beendet.

  8. 8. Die Spitzengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen die in vergleichbaren Positionen in der privaten Medienwirtschaft nicht übersteigen.

  9. 9. Wir wollen eine einheitliche, unabhängige und professionelle Medienaufsicht, bei der politische, insbesondere auch parteipolitische Einflussnahme vermieden wird. Dazu wollen wir eine breite Beteiligung von Bürgern in den notwendigen Gremien und eine einheitliche, sowohl für den öffentlich-rechtlichen wie auch für den privaten Bereich zuständige Aufsicht, etwa nach dem Beispiel der auch für die BBC zuständigen senderübergreifenden, externen und professionellen britischen Medienaufsicht Ofcom.

  10. 10. Der ÖRR soll perspektivisch weitgehend werbe- und sponsoringfrei werden, wobei zunächst allerdings dauerhafte Beitragsstabilität Vorrang hat. Außerdem sind die Interessen der werbetreibenden Wirtschaft insbesondere auch an der Erreichbarkeit bestimmter Zielgruppen zu berücksichtigen.

  11. 11. Die kommerziellen Aktivitäten und die Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, insbesondere der kommerziellen Tochterunternehmen, benötigen mehr Transparenz und eine intensivere Beobachtung. Zudem sollten zusätzliche kommerzielle Aktivitäten im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) vermieden werden.

  12. 12. Die Flexibilisierung und Öffnung des Telemedienauftrags für internationale Filme und Serien darf nicht zu einer Angebotsausweitung im Onlinebereich führen („öffentlich-rechtliches Netflix“). Dazu gehört eine Begrenzung des Online-Auftrags, um den Rundfunkbeitrag nicht durch eine fehlende Bindung an ein klassisches 24-Stunden-Programmfenster stetig zu erhöhen.

  13. 13. Es braucht eine klare Systemtrennung von Rundfunk und Presse, sodass presseähnliche Angebote des ÖRR nicht die Wettbewerbsfähigkeit privater Unternehmen gefährden.

  14. 14. Der ÖRR soll sich auf seine bundesweiten und regionalen Programme und Inhalte konzentrieren, um privat finanzierten Lokaljournalismus sowie Lokalhörfunk und Lokalrundfunk die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

  15. 15.Die Länder sollten im Sinne zügiger Reformen im Länderkreis etwaige Länderegoismen überwinden und das Einstimmigkeitsprinzip zugunsten eines Mehrheitsprinzips aufgeben.

Begründung

Unser duales Mediensystem – ein klares Bekenntnis zu Qualität und Vielfalt

Das duale Mediensystem – bestehend aus privat finanzierten Medien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk – ist eine elementare Säule einer informierten und pluralistischen Gesellschaft und damit auch unseres demokratischen Rechtsstaates. Es hat sich über mehrere Jahrzehnte bewährt, ist innovativ und befördert Kreativität. Ein unverzichtbarer Teil davon ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) mit seinem Korrespondenten- und Recherchenetzwerk. Auf Basis dieser Grundlage und der Entkopplung von üblichen Zwängen des Medienmarktes, Wettbewerb und Quotendruck bildet der ÖRR im dualen Mediensystem einen unverzichtbaren Baustein für investigativen, faktenbasierten und unabhängigen Journalismus mit höchsten Qualitätsstandards. Mit dieser Kompetenz und den vorhandenen Möglichkeiten ist der ÖRR eine unverrückbare Größe im Kampf gegen gezielte Desinformation, Falschnachrichten sowie Hass und Hetze. Diese demokratiestärkende Funktion des ÖRR muss weiter gehoben werden, indem verlässliche, politisch unabhängige Informations- und Bildungsangebote im Mittelpunkt stehen. Bei aller Kritik an manchen Programmauswüchsen und journalistischen Fehltritten auch im öffentlich-rechtlichen Bereich steht für die FDP fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar für eine dauerhafte Gewährleistung solcher Informationsbereitstellung ist. Allerdings erwartet die FDP von den öffentlich-rechtlichen Sendern wie auch von jedem einzelnen ihrer Mitarbeiter, dass diese der besonderen Verpflichtung zu einer parteipolitisch neutralen und ausgewogenen Berichterstattung nachkommen, die die gesamte Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft widerspiegelt.

Im Rahmen des Programmauftrags der Länder besteht der ÖRR mittlerweile aus über 20 Fernsehsendern, über 70 Radiosendern, über 900 Podcasts, über 100 Apps und zahlreichen Online-Angeboten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk informiert, berät, vermittelt Kultur und unterhält. Hierfür beschäftigt der ÖRR mittlerweile über 28.000 feste und 18.000 freie Mitarbeitende. Wir Freie Demokraten bekennen uns zum Wert des ÖRR und seiner gesetzlich vorgegebenen Aufgabe, politisch unabhängige und unvoreingenommene Informations- und Bildungsangebote bereitzustellen. Die Programm- und Mitarbeiterzahlen machen jedoch deutlich, dass erhebliches Einsparpotenzial besteht. Gerade im Zusammenspiel mit den privat finanzierten Medien muss genügend Raum für Wettbewerb und wirtschaftliche Betätigung bleiben. Ein ÖRR ohne Grenzen, der in Teilen auch werbefinanziert und privatwirtschaftlich über Tochtergesellschaften aktiv ist, greift zudem in andere Ökosysteme über und gefährdet damit das duale Mediensystem und die Medienvielfalt in Gänze. Wir stehen für ein Mediensystem, in dem Maß und Mitte eingehalten werden.

Der ÖRR im Spannungsfeld von Verantwortung, öffentlicher Kritik und Akzeptanzverlust

Aus unserer Sicht muss sich der ÖRR nicht nur gegenüber den privaten Wettbewerbern und Presseverlagen, sondern auch gegenüber den Beitragszahlenden messen lassen. Keine Frage: Quantität und Qualität haben ihren Preis. Aber mit rund neun Milliarden Euro ist unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk mehr als umfangreich beitragsfinanziert und der mit Abstand größte und teuerste der Welt. Daraus erwächst für Rundfunkanstalten, Politik und handelnde Personen eine besondere Verantwortung. Leider müssen wir feststellen, dass das System des ÖRR dieser besonderen Verantwortung seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht geworden ist und die Länder es nicht fertiggebracht haben, den Rundfunkauftrag in ihren Staatsverträgen so zu präzisieren, dass die Reformaufgaben auch umgesetzt wurden. Die noch bestehende Akzeptanz in der Bevölkerung hat im Jahr 2022 durch die vielen bekanntgewordenen Fälle von Missmanagement, Klüngelei und Einflussnahme stark gelitten, wie die aktuelle Ipsos-Studie zeigt (https://www.ipsos.com/de-de/rundfunkreform-nur-minderheit-der-deutschen-fur-eigenstandigen-fortbestand-von-ard-und-zdf). Gerade auch im Sinne der Fairness gegenüber den Beitragszahlenden ist ein verantwortungsvoller Mitteleinsatz geboten.

Seit Sommer letzten Jahres steht der ÖRR immer wieder in der Kritik. Ausgelöst durch die ehemalige RBB-Intendantin Schlesinger im August, sieht sich der RBB mit einer langen Liste an Vorwürfen konfrontiert. Neben Luxus-Debatten beim BR folgte der Vorwurf der politischen Einflussnahme auf die Berichterstattung gegen Führungskräfte des Landesfunkhauses Kiel. Mitarbeitende berichteten öffentlich über verhinderte Berichterstattung und fehlende Distanz zu politischen Akteuren. Darüber hinaus sorgte der Vorwurf von jahrelanger Vetternwirtschaft im Landesfunkhaus Hamburg für Aufsehen. Die Vielzahl öffentlich bekanntgewordener Fälle von Fehlverhalten haben nicht nur den verantwortungsvollen Umgang mit Beitragsmitteln vermissen lassen, sondern auch ein strukturelles Defizit bei Transparenz und Kontrolle in den Rundfunkanstalten offengelegt. Darüber hinaus sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend in ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation verstanden und berücksichtigt. Die Folge ist eine schwindende gesellschaftliche Akzeptanz. Gleichzeitig sind über die Jahrzehnte in den öffentlich-rechtlichen Sendern riesige und teure Verwaltungsapparate entstanden. Im Vergleich dazu hat die BBC weniger als die Hälfte der Mittel zur Verfügung, produziert aber im Inland und auch weltweit erfolgreiche Inhalte von hoher Qualität.

Der Medienänderungsstaatsvertrag – gut gemeint, ist nicht gleich gut gemacht

Damit dies auch in Deutschland ähnlich funktioniert, überarbeiten die federführenden Länder den Medienstaatsvertrag regelmäßig. Die aktuelle Novelle geht in die richtige Richtung, greift aus unserer Sicht jedoch an vielen Stellen zu kurz. Positiv bewerten wir die Neufassung der Auftragsdefinition, welche Unterhaltung sprachlich eindeutig von Kultur, Bildung, Information und Beratung durch einen neuen nachgelagerten Satz abtrennt. Unklar ist jedoch weiterhin, inwiefern die sprachliche Neugestaltung („Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht“) auch tatsächlich zu einer quantitativen Abstufung der Unterhaltung führt. Ebenfalls positiv ist die grundsätzliche Möglichkeit der Flexibilisierung (§ 28 Abs. 5, § 32a), das heißt die Überführung von Sendern ins Digitale. Daran bewerten wir jedoch zwei Aspekte kritisch: 1. Es entfällt der sogenannte 3-Stufen-Test, was wiederum die Möglichkeit bietet, Online-Inhalte bereitzustellen, die nicht Kernauftrag des ÖRR sind und zugleich bereits von Privaten angeboten werden. 2. Die Änderung in § 30 gibt dem ÖRR die Möglichkeit, europäische und nicht-europäische Werke (unter anderem Serien und Spielfilme) ausschließlich für ihre Mediathek/Online-Programme einzukaufen. Dies erhöht den Wettbewerbs-/Preisdruck bei den Online-Rechten und schafft die Gefahr eines „ö-r Netflix“. Der dritte größere Änderungsaspekt betrifft die Gremienaufgaben. Die Aufsichtsgremien werden gestärkt und erhalten unter anderem die Aufgabe für mehr Transparenz, Kontrolle und Ressourceneffizienz, auch mit Blick auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung, einzutreten. Das ist gut und richtig. Gerade die aktuellen Missstände in den verschiedenen Landesrundfunkanstalten haben gezeigt, wie dringend notwendig ein engeres Controlling und Compliance-Instanzen sind, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Kritisch hingegen sehen wir weiterhin die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien. Diese spiegeln zwar eine vielfältige Gesellschaft wider, bieten aber nicht den nötigen Abstand und die nötige Fachkompetenz für eine effektive Aufgabenwahrnehmung. Zudem sind die Aufsichtsgremien ehrenamtlich tätig, was es ihnen nicht einfacher macht, ihren umfassenden Aufgaben gerecht zu werden. Hier ist es angezeigt, die ehrenamtlichen Gremien zu verschlanken, mit externer Expertise zu stärken und weiter zu professionalisieren.

Die im Medienänderungsstaatsvertrag vorgesehenen Änderungen zeigen, dass die Länder die Probleme erkannt haben. Gleichzeitig überzeugen die gefundenen Lösungen nur zum Teil. Eine echte Auftragsreform sind sie nicht. Der erhoffte Befreiungsschlag ist ausgeblieben und im „gute-Ideen-Stadium“ steckengeblieben. Für uns als Freie Demokraten ist das bei weitem nicht ausreichend. Wir sind nicht bereit, ein „Weiter so“ zu akzeptieren. Wir wollen mehr als gute Ideen für den ÖRR. Wir wollen eine Frischzellenkur, die ihn in die Lage versetzt, Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen und sich für die Zukunft gut aufzustellen. Denn das Ausbleiben von Innovationen und Strukturreformen spielt nur denjenigen in die Karten, die seit Jahren darauf hinarbeiten, den ÖRR komplett abzuschaffen. Das wäre jedoch das falsche Signal. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich flexibel dem technologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Wandel anpasst und seinen Aufgaben auch in Zukunft gerecht wird. Das ist eine bedeutsame gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir Freie Demokraten sind dazu bereit und laden alle dazu ein.

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