Wir lassen die Menschen mit hohen Energiekosten nicht alleine
Mit der Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende, dem Heizkostenzuschuss für Bedürftige und der Ertüchtigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurden wichtige Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Angesichts der fortlaufenden Preissteigerungen hatte sich die Koalition im dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Bestandteil dieses Maßnahmenpakets ist die Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und ein zweiter Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte. Diesen Winterzuschuss gibt es nun auch für Studierende.
„Damit stellen wir sicher, dass die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets nun schnell bei den Menschen ankommen“, zeigte sich FDP-Präsidiumsmitglied und Fraktionschef Christian Dürr zufrieden mit den Beschlüssen. „Nun ist es erforderlich, im Rahmen des Abwehrschirms auch die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse gesetzgeberisch voranzubringen, um Unternehmen und Haushalte zu entlasten“, sagte Dürr mit Blick auf die ebenfalls beschlossene Ertüchtigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Mit hohen Preisen wird niemand alleingelassen
Er bekräftigte, mit dem Abwehrschirm sei es nicht das Ziel, „einfach nur Geld auszugeben, sondern die klare Aussage zu tätigen: Mit diesen hohen Preisen wird niemand alleingelassen in Deutschland. Als Solidargemeinschaft werden wir das gemeinsam stemmen.“ Das sei „ein ganz, ganz wichtiges Signal“ dieser Tage, sagte Dürr im ZDF-Morgenmagazin.
Es würden nun weitere Schritte folgen: „Wir werden beispielsweise im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes bereits für das kommende Jahr auch steuerlich den Menschen unter die Arme greifen. Denn die hart arbeitende Mitte in Deutschland, die diesen Steuerstaat trägt, die hat genau das verdient.“
Wir setzen jetzt unsere wirtschaftliche Stärke ein
Auch Finanzminister Christian Lindner verteidigte in der ARD-Sendung Maischberger den 200 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm gegen die hohen Energiepreise: „Wir brauchen diesen wirtschaftlichen Abwehrschirm. Putin führt einen Energie-Krieg gegen uns. Er will unsere wirtschaftliche Basis zerstören, damit wir danach nicht mehr solidarisch mit der Ukraine sein wollen. Wir setzen jetzt unsere wirtschaftliche Stärke ein. Wir borgen uns aus der Zukunft Geld, um heute diese ruinösen Preis-Spitzen abzufangen. Das sind die 200 Milliarden für die Zeit bis 2024.“
Den schon seit der Corona-Krise bestehenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu nutzen, sei „ständige Staatspraxis“, die nicht die jetzige Koalition erfunden habe und „von der die Bundesregierung sicher ist, dass sie nicht nur verfassungsrechtlich verantwortbar ist, sondern in diesen Zeiten auch ökonomisch notwendig“. Schließlich dürfe es die Politik nicht hinnehmen, dass Menschen die Gasrechnung nicht mehr bezahlen könnten oder gesunde Betriebe in Konkurs gehen müssten. Im Übrigen sei es gerade ein Beitrag zu mehr Transparenz, wenn die regulären Staatsausgaben im Haushalt gebündelt, von der Schuldenbremse begrenzt und von einmaligen Krisenhilfen separiert würden. „Wir trennen das, was die Krise von uns verlangt, von allgemeinen politischen Wünschen und Vorhaben“, erklärte Lindner.
Er sieht sich als der Interessenvertreter der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Deshalb möchte er „die Schuldenbremse im regulären Haushalt haben, damit es keinen Dammbruch gibt, damit nicht alles Mögliche finanziert wird und wir nie wieder zur Solidität zurückkommen. Deshalb trenne ich davon die krisenbedingten Ausgaben.“
Koalition löst ihr Versprechen ein
Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, stellte in der Bundestagsdebatte klar, um was es jetzt geht: „Nämlich die Einhaltung des Versprechens, dass die Ampelkoalition noch vor dem Winter dafür sorgt, dass ausreichende Finanzmittel sowohl in der Heizperiode ‚22/‘23 als auch in der Heizperiode ‚23/‘24 und ausreichende Mittel für Gas und Strom für Unternehmen und Bürger vorhanden sein werden.“
Fricke konstatierte: „Dieses Versprechen löst sie mit diesem Gesetzentwurf ein.“ Dabei würden drei Punkte berücksichtigt: Hilfe für die Schwächsten, Nachhaltigkeit durch Sparanreize und Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Um die gestiegenen Kosten abzufedern, hat der Bundestag die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro brutto an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbezieherinnen und -bezieher beschlossen. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
Mehr als 20 Millionen Menschen werden von dieser Maßnahme profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden — die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.
Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag auch die Anhebung der Verdienst-Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs auf maximal 2.000 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden.
Zweiter Heizkostenzuschuss auch für BAföG-Geförderte
Wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten will die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss werden alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Der Zuschuss soll nach Haushaltsgröße gestaffelt werden.
Wie beim ersten Heizkostenzuschuss werden auch die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Sie bekommen einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.
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