Wir entlasten die breite Mitte der Gesellschaft
Die Freien Demokraten sind mit dem Ziel angetreten, die Menschen zu entlasten. Obwohl die Rahmenbedingungen schwieriger kaum sein könnten: Steigende Inflation, die fortdauernde Corona-Pandemie und auch der Krieg in der Ukraine stellen die Bundesregierung vor große Herausforderungen.
FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Linder stellt klar: „Wir lassen die Menschen nicht allein.“ Besonders in schwierigen Zeiten müssten sich die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Regierung verlassen können. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht:
Entlastungspaket I
Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen.
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 hat die Bundesregierung folgende steuerliche Entlastungen beschlossen:
1. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.200 Euro
Rückwirkend zum 1. Januar soll der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere Werbungskosten angeben. Bisher konnte das zu versteuernde Einkommen dadurch um 1000 Euro gedrückt werden, künftig sollen es 1200 Euro sein.
2. Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer auf 10.347 Euro
Der Grundfreibetrag ist die Grenze, ab der in Deutschland überhaupt erst Einkommensteuer fällig wird. Hat man — nach allen Abzügen wie Werbungskosten — ein Einkommen unter diesem Betrag, muss man keine Steuern zahlen. Kommt man darüber, zahlt man künftig für das Einkommen ab dem 10348. Euro Steuern.
3. Anhebung der Fernpendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer
Wer weitere Wege zur Arbeit hat, ist von den gestiegenen Spritkosten besonders betroffen. Deshalb soll die eigentlich erst in zwei Jahren anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler auf dieses Jahr vorgezogen werden. Rückwirkend zum 1. Januar sollen sie künftig 38 Cent pro Kilometer anrechnen können, drei Cent mehr als bisher.
Um soziale Härten abzufangen, werden zügig Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht:
1. Einmaliger Corona-Zuschuss von 100 Euro für Transferleistungsempfänger
2. Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder von 20 Euro pro Monat
3. Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende sowie Schüler, Studenten und Auszubildende mit unterstützenden Leistungen
Entlastungspaket II
Die Energiepreispauschale (EPP) wird unbürokratisch an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Selbstständige können ihre Einkommensteuervorauszahlung entsprechend reduzieren. Anspruch auf die EPP haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.
Für drei Monate wird die Energiesteuer auf Diesel und Benzin auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt. Für Benzin reduziert sich der Preis um 29,55 Cent pro Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR pro MWh und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR pro 1.000 kg.
Durch ein bundesweites „90 Tage für 9 Euro pro Monat“-Ticket wird die Nutzung von Bus und Bahn besonders attraktiv gemacht.
Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro pro Kind erhöht. Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen. Der Kinderbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Er muss in der Regel nicht beantragt werden. Der Kinderbonus 2022 ist bei Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, d. h. davon profitieren z. B. auch Bezieher von SGB II-Leistungen.
Entlastungspaket III
Ab dem 1. Januar 2023 profitieren rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger von einer Anpassung der Tarifeckwerte bei der Einkommenssteuer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer werden nicht durch eine heimliche Steuererhöhung zur Kasse gebeten.
Die Strompreisbremse wird alle Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen spürbar von den exorbitanten Stromkosten entlasten. Es soll eine Basisversorgung zu einem reduzierten Preis zur Verfügung gestellt werden. Dadurch bleiben auch Anreize zum Energiesparen erhalten. Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz soll gedämpft werden, denn diese werden über den Strompreis an die Kunden weitergegeben.
Zur Finanzierung der Strompreisbremse hat die Bundesregierung sich darauf verständigt, Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abzuschöpfen. Denn: Einige Energieunternehmen, die ihren Strom mit Erneuerbaren-, Kohle- oder Atomstrom nach wie vor mit geringen Produktionskosten herstellen, erzielen aufgrund der sogenannten „Merit Order“ auf dem europäischen Strommarkt sehr hohe Zufallsgewinne. Hierfür ist allerdings ein in der EU abgestimmtes Vorgehen erforderlich.
Da Familien in der aktuellen Situation besonders unterstützt werden müssen, wird das Kindergeld zum 1. Januar 2023 erhöht. Jeden Monat erhalten Familien für das erste und zweite Kind 18 Euro monatlich mehr. Das gilt für die Jahre 2023 und 2024 und bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern 432 Euro jährlich. Für Familien mit niedrigen Einkommen wird außerdem der Kinderzuschlag erhöht. Ab dem 1. Januar 2023 wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages nochmals erhöht, auf 250 Euro monatlich.
Bislang haben Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Rentnerinnen und Rentner noch zu wenig Unterstützung angesichts der steigenden Energiepreise erhalten. Deswegen bekommen Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.
Die Home-Office Pauschale, die bereits bis Ende 2022 verlängert worden war, wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Damit werden auch Familien mit kleineren Wohnungen entlastet, die kein separates Arbeitszimmer haben.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen schon ab dem kommenden Jahr ihre Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen können. Diese Maßnahme war erst für einen späteren Zeitpunkt geplant und wird zur zusätzlichen Entlastung nun vorgezogen. Künftig werden Renten damit nur in der Auszahlungsphase besteuert.
Am 1. Januar 2023 tritt eine große Wohngeldreform in Kraft. Durch eine Ausweitung der des Kreises der Bezugsberechtigten sollen insgesamt zwei Millionen Menschen Anspruch auf ein höheres Wohngeld bekommen. Es soll außerdem dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponenten enthalten.
Für die Zeit von September bis Dezember 2022 erhalten Wohngeldempfänger einen zweiten Heizkostenzuschuss: Eine Person bekommt 415 Euro, zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant.
Der riesige Erfolg und die große Akzeptanz des 9-Euro-Tickets, das von Juni bis August bundesweit zur Nutzung des ÖPNV berechtigte, hat gezeigt, was möglich ist. Bund und Länder verhandeln jetzt darüber, wie und zu welchem Preis ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden kann.
Am 1. Januar 2023 wird die bisherige Grundsicherung durch das neue Bürgergeld ersetzt. Dabei soll in Zukunft auf der Anpassungszeitraum für die jährliche Erhöhung so geändert werden, dass die Inflation schneller und besser berücksichtigt wird.
Insbesondere energieintensive Unternehmen werden nochmals unterstützt. Dazu zählt auch die Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs, eine Steuerbegünstigung bei der Energie- und Stromsteuer. Die bestehenden Maßnahmen werden bis zum Jahresende verlängert und inhaltlich erweitert. Es gibt ein KfW-Programm zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiepreise in Bedrängnis geraten sind, in Höhe von hundert Milliarden Euro.
Corona-Hilfe-Gesetz
Wer im Homeoffice arbeitet, kann pro Tag 5 Euro oder jährlich 600 Euro absetzen.
Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen müssen Prämien bis 3.000 Euro im Jahr nicht versteuern.
Die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022 werden verlängert.
1. Erweiterte Möglichkeiten zur Verlustrechnung bis Ende 2023
2. Verlängerung der degressiven Abschreibung von Investitionen um ein Jahr
3. Verlängerung der Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022
4. Verlängerung der Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionen um ein weiteres Jahr
Stoßdämpfer für die Wirtschaft
Um kurzfristig die Liquidität unserer Unternehmen zu sichern, erhalten Betriebe, die nachweislich von den Sanktionen oder Kriegshandlungen betroffen sind, Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten.
Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen werden für vom Ukraine-Krieg nachweisliche betroffene Unternehmen fortgesetzt.
Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben.
Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässe überbrückt.
Weitere Entlastungsmaßnahmen
Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag, der steuerliche Freibetrag auf Kapitaleinkünfte, soll zum ersten Mal seit 22 Jahren angehoben werden. Für Singles von 801 € auf 1.000 € und für Verheiratete von 1.602 € auf 2.000 €. Denn: Wer spart soll mehr netto vom brutto behalten dürfen. Dadurch wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Entlastungen: Was war wann?
Kabinett verabschiedet Inflationsausgleichsgesetz
Koalitionsausschuss vereinbart drittes Entlastungspaket
Sparer-Pauschbetrag wird erhöht
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