Voller Inflationsausgleich für die arbeitende Mitte
Mit dem im Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz werden die Inflationsgewinne des Staates bei der Einkommensteuer an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückgeben.
Mit dem aktualisierten Inflationsausgleichsgesetz wird die Steuerlast an die gestiegenen Inflationserwartungen angepasst, indem Grund- und Kinderfreibetrag ebenso wie der Freibetrag beim Solidaritätszuschlag deutlich angehoben werden und der Spitzensteuersatz durch Verschiebung der Tarifeckwerte erst ab einem höheren Einkommen greift. Denn der Staat soll nicht von der Inflation profitieren. Aus diesem Grund verzichtet er auf Betreiben der Freien Demokraten auf Steuereinnahmen von mehr als 45 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren. Zudem wird das Kindergeld für Familien vereinheitlicht und auf 250 Euro pro Kind und Monat erhöht. Das ist die größte Erhöhung des Kindergelds in der Geschichte der Bundesrepublik.
Durch die Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes werden insgesamt etwa 48 Millionen Bürger entlastet und vor heimlichen Steuererhöhungen geschützt. FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner erklärte: „Wir sorgen dafür, dass der Staat sich nicht bereichert an der Inflation. Wir geben inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zurück.“ Er sei dankbar, dass der Deutsche Bundestag den weiteren Weg dafür freigemacht hat.
Vollständiger Abbau der kalten Progression ist Gebot der Fairness
„Wir passen die Einkommensteuer so an, dass die kalte Progression vollständig abgebaut wird. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber der hart arbeitenden Mitte der Gesellschaft“, kommentierte FDP-Präsidiumsmitglied und Fraktionschef Christian Dürr den Durchbruch in der Steuerpolitik in Zeiten galoppierender Preise. Insbesondere Familien könnten sich jetzt auf spürbare Entlastungen einstellen. „Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt zielgerichtet und gibt Familien und Kindern einen konkreten Ausgleich in Zeiten der hohen Preise. Es ist uns als Koalition ein ganz besonderes Anliegen gewesen, dafür zu sorgen, dass ihnen am Monatsende real mehr Geld im Portemonnaie verbleibt“, so Dürr.
Inflationsausgleich auch bei Berechnung des Solidaritätszuschlags
Beim vollständigen Abbau der kalten Progression war es den Freien Demokraten besonders wichtig, auch die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag zu korrigieren: So werden ab dem kommenden Jahr auch diejenigen entlastet, die in den vergangenen Jahren ohne Zutun in den Soli „hineingerutscht“ sind, obwohl 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ursprünglich vom Soli befreit gewesen waren. Erstmalig seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag nun von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro angehoben.
„Wer also weniger als 18.130 Euro Steuern zu zahlen hat, bezahlt zukünftig keinen Solidaritätszuschlag. Danach beginnt die sogenannte Milderungszone, schrittweise steigt man dann in die volle Steuerpflicht bei der Ergänzungsabgabe“, so Finanzminister Christian Lindner. Er verwies darauf, dass im nächsten Jahr anderenfalls nicht mehr 90 Prozent der Menschen vom Solidaritätszuschlag freigestellt wären, sondern „85, 86 Prozent der Menschen, vielleicht sogar noch weniger“.
Die arbeitende Mitte wird entlastet und unterstützt
Mit dem aktualisierten Inflationsausgleichsgesetz auf Basis der Herbsprognose und des Steuerprogressionsberichts wird der Grundfreibetrag ab 2023 um 561 Euro erhöht auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Der Kinderfreibetrag wird im kommenden Jahr um 202 Euro auf 8.750 Euro angehoben und ab 2024 um weitere 180 Euro auf 8.930 Euro. Der Spitzensteuersatz wird 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.810 Euro steigen, im Jahr 2024 soll er erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro greifen. „Das ist ein Fairness-Paket der Ampelkoalition, damit der Staat die Steuerzahlenden in der Inflation nicht zusätzlich belastet“, so Finanzminister Christian Lindner.
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