Weiter in Richtung Normalität

Im Frühjahr werden die allermeisten Corona-Beschränkungen wegfallen: Die Ampel-Koalition hat sich auf einen Kompromiss verständigt, der die Freiheitsrechte achtet und zugleich die Länder handlungsfähig macht, wenn Gefahrensituationen auftreten.

Bundestag, Virus
Ab dem 20. März sollen die Corona-Schutzmaßnahmen auf Drängen der Freien Demokraten größtenteils aufgehoben werden – mit Spielräumen für die Länder.

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Jetzt wird weitgehend Normalität hergestellt. Zugangskontrollen und Nachweispflichten in Geschäften, Restaurants, Kultureinrichtungen und Co. entfallen, auch Kontaktbeschränkungen und weitgehende Maskenpflichten, zum Beispiel in Schulen oder am Arbeitsplatz, sowie Personenobergrenzen bei Veranstaltungen.

Mit dem Ende der Freiheitseinschränkungen ist die Pandemie allerdings nicht automatisch vorbei. Der Kompromiss der Ampel-Koalition sieht daher ein Instrumentarium vor, mit dem die Länder auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können. Künftig werden Einschränkungen der Freiheit nur noch regional begrenzt und bei einer akut drohenden Überlastung des Gesundheitssystems möglich sein. Justizminister Marco Buschmann sagte im ZDF: „Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt.“

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Konkret entfallen ab dem 20. März die allgemeine Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen oder am Arbeitsplatz, das Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und Kontaktdatenerfassung im öffentlichen und privaten Bereich, die 2G/3G-Regelungen, 3G am Arbeitsplatz, Personenobergrenzen und Auflagen bei Veranstaltungen, Unternehmen und Einrichtungen, die Homeoffice-Pflicht und die Testpflicht im sonstigen Gesundheitsbereich, wie etwa Arztpraxen. Doch auch Schließungen von Gastronomie, Freizeit, Kultur und Messen, Betretungsverbote von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, sowie Auflagen für den Betrieb von Kitas und Schulen wird es nicht mehr geben.

Für FDP-Chef Christian Lindner markiert die Einigung einen Fortschritt: „Nach langen Freiheitseinschränkungen kehren wir weitgehend zur Normalität zurück. Bei lokalen Ausbrüchen bleiben die Länder voll handlungsfähig, vulnerable Gruppen bleiben geschützt — ansonsten normalisiert sich unser Alltag.“ FDP-Fraktionschef Christian Dürr begrüßte die Einigung zum Infektionsschutzgesetz ebenso: „Damit können wir nach zwei Jahren der Einschränkungen zur Normalität zurückkehren. Genau das war immer unser Ziel als Freie Demokraten.“ 

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„Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Jetzt ist es die Aufgabe der Politik, ihr Versprechen zu halten und Normalität wiederherzustellen“, kommentierte Dürr den Entwurf der Bundesregierung für die Corona-Regeln ab dem 20. März. „Die Grundlage für derartige Einschränkungen fällt jetzt weg, da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist. Es ist daher wichtig, nun auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen zu setzen“, betonte Dürr. Zugleich bleibe es dabei, dass Masken im ÖPNV und Fernverkehr weiterhin möglich sind und die Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen durch Tests und Masken besonders geschützt werden können. Er lobte: „Auch berücksichtigen wir, dass ein lokales Ausbruchsgeschehen, das eine Gefahr für das Gesundheitssystem darstellt, von den Bundesländern entsprechend eingedämmt werden kann. Diese Handlungsfähigkeit ist also gegeben.“ Auch der Deutsche Bundestag wäre im Notfall jederzeit in der Lage für Beratungen zusammenzukommen.

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Wir können auf Einschränkungen im Alltag der Menschen verzichten

Der Ampel-Kompromiss beruht auf zwei Säulen: Zum einen werde es im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger „so gut wie keine Einschränkungen mehr geben“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Ausnahmen seien Masken und Tests dort, wo es viele vulnerable Menschen gebe, also in der Pflege oder in Krankenhäusern. Eine Maskenpflicht könne es auch in öffentlichen Verkehrsmitteln geben. Die zweite Säule sei eine Hotspot-Regelung: In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dies könnten Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein.

Konkret geplant ist, dass die Länder weiter Maskenpflichten etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Eine Testpflicht soll weiter auch in solchen Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen angeordnet werden können. Nach Ansicht von Buschmann ist diese Hotspot-Regelung jetzt „rechtsstaatlich sehr sauber definiert“.
 
Generell gelte in Regionen mit normaler Lage: „Dort kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück mit Ausnahme der besonders gefährlichen Settings.“ Die Regelungen sollten bis 23. September gelten, so dass vor Beginn einer zu erwarteten Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könne. „Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden“, so Buschmann.

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Keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe durch die Hintertür

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, pflichtet Buschmann bei: „Die Lockerungen kommen zum richtigen Zeitpunkt, denn aktuell droht keine Überlastung des Gesundheitssystems. Das bedeutet vor allem für den Einzelhandel eine große Erleichterung.“ Es sei richtig, eine Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen über den 20. März hinaus zu schaffen. „Dabei geht es nicht um tiefgreifende Grundrechtseingriffe durch die Hintertür, sondern darum, unter Parlamentsvorbehalt eine schnelle Reaktionsfähigkeit der Länder bei regionalem Infektionsgeschehen sicherzustellen.“ Für den Juristen ist es besonders wichtig, „dass auch die jetzige Rechtsgrundlage mit dem 23. September 2022 ein klares Auslaufdatum enthält. Denn damit können die Menschen sicher sein, dass alle Corona-Maßnahmen im Herbst auslaufen, sollte die Lage nicht eine Neubewertung erfordern.“ 

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