Vorratsdatenspeicherung zügig begraben
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einer Entscheidung bestätigt, was die Freien Demokraten schon lange kritisieren: die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar.
Nach dem Europäischen Gerichtshof hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Diese sei mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unvereinbar und daher nicht anwendbar, erklärte das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird schon seit sechs Jahren nicht mehr angewandt.
„Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Er warb für das „Quick-Freeze-Verfahren“ und sagte: „Ermittlungsbehörden können bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen.“
Quick-Freeze-Ansatz vereint Sicherheit und Freiheit
Ihm sei wichtig, die Befugnisse der Ermittler rasch zu verbessern. Denn sie würden aktuell mit einem Gesetz alleine gelassen, das nicht angewendet werden kann. Er habe bereits im letzten Jahr ein „neues und grundrechtsschonendes Instrument“ vorgeschlagen, das die Befugnisse der Ermittler in rechtssicherer Weise verbessert und zugleich die Bürgerrechte wahrt, verwies er auf das so genannte Quick Freeze Verfahren. Damit können Ermittlungsbehörden bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen. Ermittlungsbehörden werden damit gestärkt und Grundrechte geschützt.
Den Koalitionspartner SPD erinnert er daran, dass dies auch der Vereinbarung im Koalitionsvertrag entspricht, die durch die jetzigen Entscheidungen noch einmal bestärkt wird. „Darin haben wir festgelegt, dass relevante Daten in Zukunft nur noch ‚rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss‘ gespeichert werden“, mahnte Buschmann. Er werbe dafür, „dass wir nach jahrelangem Rechtsstreit und damit verbundener Unsicherheit den Ermittlungsbehörden jetzt zügig ein effektives und rechtssicheres Instrument zur Verfügung stellen, das zugleich eine Stärkung der Bürgerrechte bedeutet.“
Für rechtliche Klarheit sorgen
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle warnte am Samstag davor, „weiter ein totes Pferd zu reiten“ und forderte, nun für rechtliche Klarheit zu sorgen. „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mehrfach vor Gericht gescheitert. Das Ende dieser Pauschalüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger ist also nicht vorschnell, sondern mehr als überfällig“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Gesetzgeber solle den Ermittlern eine Möglichkeit geben, Daten anlassbezogen und damit grundrechtsschonend zu speichern. Mit dem sogenannten Quick-Freeze-Ansatz könnte man den Strafverfolgern ein verfassungsfestes Instrument an die Hand geben.
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