Unterscheidung zwischen Betriebskosten und Kosten der privaten Lebensführung ist lebensfremd
Marco Buschmann will verhindern, dass Solo-Selbstständige staatliche Soforthilfen wieder zurückzahlen müssen. Denn die Unterscheidung zwischen Betriebskosten und Kosten der privaten Lebensführung bei Solo-Selbstständigen sei lebensfremd.
50 Milliarden Euro stellte der Bund bereit, die Länder übernahmen die Abwicklung. Rund 2,3 Millionen Anträge seien laut einer Umfrage eingegangen. Inklusive der Landesmittel wurden demnach bislang gut 15 Milliarden Euro ausgezahlt. Nun sollen die Länder prüfen, ob die Soforthilfen berechtigt waren und inwiefern tatsächlich ein Liquiditätsengpass vorgelegen hat. Die Antragsteller mussten versichern, dass sie wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren. Wer zu viel erhalten hat, muss nun den entstandenen Überschuss wieder zurückzahlen. Außerdem soll überprüft werden, ob die Hilfen korrekt verwendet wurden. So durften die Gelder nicht für die private Lebensführung verwendet werden.
Das sei laut Buschmann lebensfremd. Eine Unterscheidung bei Solo-Selbstständigen zwischen Betriebskosten und Kosten der privaten Lebensführung sei nicht möglich. „Denn der Solo-Selbstständige hat ja keinen Betrieb, kein Büro, keine Angestellten und sein wichtigstes Betriebsmittel ist sein Kopf, seine Kreativität, sein Know-how, seine Erfahrung“, erklärt Buschmann im ARD-Morgenmagazin. Buschmann verweist außerdem auf die 10 Milliarden Euro, die der Staat in die Lufthansa inverstiert. „Zum Vergleich, die Lufthansa hat 135.000 Beschäftigte weltweit – wir reden hier über 2,3 Millionen Menschen, die eine wichtige Arbeit leisten.“ Eine Rückzahlung sei daher unverhätnismäßig.
Die Landesregierung in NRW habe aufgrund der lebensfremden Unterscheidung zwischen Betriebskosten und Kosten der privaten Lebensführung sogar ein zusätzliches Programm aufgelegt, um den Menschen die Kosten der privaten Lebensführung ein Stück weit mitzufinanzieren. Buschmann ist der Meinung es sei angemessen, dass Solo-Selbständige „einen sogenannten verlorenen Zuschuss bekommen, sprich das Geld bis zu einem bestimmten Betrag, zum Beispiel 1.000 Euro wie in Nordrhein-Westfalen pro Monat, auch für die private Lebensführung einsetzen dürfen.“
Zwar gab es mehrere Betrugsfälle, doch die „ganz übergroße Zahl dieser 2,3 Millionen Menschen in Deutschland, denen jetzt die Aufträge weggebrochen sind, die begehen ja keinen Betrug“, erklärt Buschmann. „Denen ist von der Politik gesagt worden, wir helfen euch übergangsweise, meldet euch.“ Dass die Soforthilfen unbürokratisch und schnell ausgezahlt wurden war daher trotzdem richtig. „Die Einzelfälle, wo es Betrug gibt oder wo es sogar systematischen Betrug gibt, das muss aufgeklärt werden. Da ist die Staatsanwaltschaft dran, und das ist auch gut so.“
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