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Klagen soll man dann, wenn auf Nationaler Ebene jegliche Instanz durchlaufen worden ist und die Klagenden ihre Grundrechte durch europäische oder nationale Rechtsakte verletzt sehen.
Geltung der Grundrechtecharta auch auf nationale Ebene ausweiten
Konsequentere Umsetzung von Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Staat wiederholt die Rechtsstaatlichkeit missachtet. Dazu systemische Bündelung aller Vertragsverletzungen um die Schwere der Verletzung besser sammeln zu können.
Die Grundrechteagentur der EU aufwerten und ihr ein Mandat für Bewertung der Menschenrechtslage der EU zuweisen
Schaffung eines Schutzes gegen Rechtsakte, die gegen Unionsrecht verstoßen
Förderung englischen Sprachunterrichts und Mehrsprachigkeit
Mehr Wettbewerb, mehr freien Handel und bessere Bedingungen für private Investitionen und Gründungen
Rechtstaatsmechanismus und Rechtsstaatbericht müssen enger verbunden werden
Möglichkeit eines Spurwechsels für gut integrierte Schutzsuchende
Ausbau European Employment Services zu einer Eurpäischen Arbeitsplattform
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