Forderung: Geltung der Grundrechtecharta auch auf nationale Ebene ausweiten

Der bestehende EU-Rechtsstaatsmechanismus wird durch die Veröffentlichung des jährlichen Rechtsstaatsberichts ergänzt. Die konkreten Empfehlungen aus den Berichten müssen in Zukunft konsequenter umgesetzt werden. Die verschiedenen Instrumente müssen verbunden werden. Die Europäische Kommission muss künftig auch „systemische“ Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben können, indem sie einzelne Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat bündeln kann, die in ihrer Gesamtschau ein Muster der schwerwiegenden Verletzung der Werte der Europäischen Union, wie Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit, erkennen lassen. Wir Freie Demokraten fordern, dass die Austauschprogramme für den Bereich der Rechtsstaatlichkeit verstärkt werden. Denn eine Stärkung der unabhängigen Justiz, der freien Medien und der demokratischen Akteure ist zentral, um dem Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaa-ten der EU entgegenzuwirken. Wir Freie Demokraten treten für eine Aufwertung der europäischen Grundrechteagentur ein, um eine regelmäßige, unabhängige Bewertung der Grundrechtssituation in der EU zu garantieren. Dazu fordern wir, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ein Mandat zur Bewertung der Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten der EU erhält. Wir Freie Demokraten wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Rechtsakte und nach Ausschöpfen des nationalen Rechtswegs auch gegen nationale Rechtsakte wegen einer Verletzung ihrer Grundrechte klagen können. Derzeit können die Mitgliedstaaten mit der Nichtigkeitsklage vor dem EuGH klagen, wenn sie der Mei-nung sind, dass ein EU-Rechtsakt die Verträge einschließlich der Grundrechtecharta verletzt. Natürliche und juristische Personen können dies nur sehr eingeschränkt. Dies wollen wir ändern und damit einen effektiven Rechtsschutz gegen Rechtsakte ermöglichen, die gegen Unionsrecht verstoßen. Zugleich wollen wir die Geltung der Grundrechtecharta in Form eines Mindeststandards auch auf rein nationale Sachverhalte ausweiten.

(Auszug aus dem Programm der FDP zur Europawahl 2024)