Schluss mit Ausverkauf von Bürgerrechten
Bundestag und Bundesrat haben das neue BND-Gesetz beschlossen. Damit erhält der Bundesnachrichtendienst so viele Überwachungsbefugnisse wie noch nie.
Dem Beschluss vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Juli 2020. Die Richter kippten das Gesetz damals mit der Begründung, es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit. Auch das von der Großen Koalition daraufhin im zweiten Anlauf im Januar 2021 verabschiedete Bestandsdaten-Reparaturgesetz zeigte erhebliche Mängel. Es fand aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken schließlich keine Mehrheit im Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen.
„Gerade weil das Ziel, Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet zu bekämpfen, so wichtig ist, hätte man deutlich sorgsamer bei der Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe und zurückhaltender mit der Ausweitung von Befugnissen umgehen müssen“, kritisiert Thomae, der auch Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. „Jetzt droht auch der dritte Versuch, vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden.“ Im Innenausschuss hatten davor mehrere Sachverständige bereits während der Beratungen gewarnt.
„Als Freie Demokraten konnten wir diesem Vermittlungsergebnis nicht zustimmen“, so Thomae, der auch als Rechtsanwalt tätig ist. „Zwar konnten wir in den Verhandlungen einige Verbesserungen erzielen. Dieses Ergebnis reicht aber nicht aus, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs vollständig umzusetzen.“ Vielmehr offenbarten Große Koalition und Bundesregierung, dass sie das Internet noch immer nicht verstanden hätten.
„Sie verkennen, dass Bestands- und Nutzungsdaten bei Telemediendienstanbietern, wie zum Beispiel Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, politische Foren oder auch Dating-Apps, so sensibel sein können, wie Inhaltsdaten und aussagekräftiger sind, als die einfache Abfrage bei einem Telekommunikationsanbieter, wem welche Telefonnummer gehört“, erläutert Thomae.
Er kritisierte zudem die „viel zu niedrigen und undifferenzierten Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden, insbesondere für die verdeckt und geheim agierenden Nachrichtendienste.“ Gleichzeitig würden die Befugnisse der Bundespolizei massiv ausgeweitet, ohne dass dafür ein sachlicher Grund zu erkennen sei. „Leitgedanke war wie so oft: ‘Alle Behörden sollen alles dürfen‘. Dass damit nicht zwangsläufig ein Sicherheitsgewinn einhergeht, ist zweitrangig.“ Mit diesem Ausverkauf der Bürgerrechte durch die Große Koalition müsse endlich Schluss sein.
FDP fordert Überwachungsgesamtrechnung
Mit Blick auf die zahlreichen Änderungen zur Telekommunikationsüberwachung, die im BND-Gesetz enthalten sind, aber auch vor dem Hintergrund der stetig wiederkehrenden Diskussionen über eine Ausweitung der staatlichen Überwachungsbefugnisse, haben die Freien Demokraten bereits in der Vergangenheit eine Überwachungsgesamtrechnung gefordert. Unterstützt werden sie darin auch vom Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ziel der Einführung einer solchen Überwachungsgesamtrechnung ist es, dass der Gesetzgeber empirisch fundiert und an Fakten orientiert eine bürgerrechtsfreundliche und grundrechtskonforme Gesetzgebung gestalten und umsetzen kann.
Mit dem jetzigen Beschluss hat sich gezeigt, dass der Vorschlag Überwachungsgesamtrechnung und vor allem eine Debatte darüber aktueller nicht sein könnten. Damit künftig sichergestellt werden kann, dass Freiheit und Sicherheit ins richtige Verhältnis zueinander gesetzt werden.
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