Reisefreiheit einzuschränken ist unverhältnismäßig und falsch

Die Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten sind umstritten - in mehreren Bundesländern wurden sie bereits gekippt. Zu Recht, meinen die Freien Demokraten.

Bahnsteig
Reisefreiheit einzuschränken ist unverhältnismäßig und falsch.
Die Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten sind umstritten — trotzdem fanden Bund und Länder im Kanzleramt keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Nun zeigt sich: Sie haben keinen Bestand vor Gericht. Ein Land nach dem anderen kippt es nun. Auch in Bayern läuft es aus. Zu Recht, meinen die Freien Demokraten. Für sie sind pauschale Beherbergungsverbote ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten hätten die Beherbergungsverbote daher kippen müssen, monierte FDP-Chef Christian Lindner. Die Gefahr gehe „von Massenveranstaltungen ohne Schutzkonzept oder Besäufnissen aus, nicht vom Familienurlaub oder Geschäftsreisen.“

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Lindner warnte, wer unwirksame Beschneidungen der Freiheit verlängere, gefährde die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen insgesamt. „Die Regierungen balancieren damit auf der Grenze zur Verfassungswidrigkeit.“ Zugleich forderte der FDP-Chef, solche einschneidenden Maßnahmen nicht weiter an den Parlamenten vorbei zu beschließen. „Der Deutsche Bundestag ist in eine Beobachterrolle geraten. In Grundrechte darf aber nur durch das Parlament eingegriffen werden“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundestag müsse sein Rechte wieder geltend machen.

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„Es ist bedauerlich, dass erst wieder ein Gericht den Stein ins Rollen bringen musste“, kritisierte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mit Blick auf entsprechende Urteile in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Verwaltungsrichter hatten das Beherbergungsverbot in ihren Bundesländern für rechtswidrig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hatte argumentiert, dass sich das Beherbergungsverbot „nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme“ darstelle. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim begründete die Entscheidung zu einem Eilantrag damit, dass das Verbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit eingreife und daher voraussichtlich verfassungswidrig sei. Anschließend hatten auch Sachsen und das Saarland das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots aufgehoben.

Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sprach von politischem Aktionismus. „Die Reisefreiheit einzuschränken ist unverhältnismäßig und falsch“, sagte Luksic dem Handelsblatt. „Virologen sehen keinen Mehrwert, Ökonomen und Unternehmen fürchten Kosten und Bürokratie, Betroffene ärgern sich über die innerdeutsche Ausgrenzung.“ Zudem würden Testkapazitäten unnötig gebunden. 

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