Pauschale Freiheitseinschränkungen sollte es nicht mehr geben

In der Debatte über die Corona-Politik pochen die Freien Demokraten darauf, erst nach der geplanten wissenschaftlichen Beurteilung der Corona-Schutzmaßnahmen über die Regeln für den Herbst zu entscheiden.

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Die Freien Demokraten wollen zunächst die bis Ende Juni geplante Evaluierung von Maßnahmen abwarten, bevor jetzt wieder eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgenommen wird.

Derzeit wird mit Blick auf einen erwarteten neuen Anstieg der Corona-Fälle in der kälteren Jahreszeit darüber diskutiert, welche Schutzmaßnahmen im Herbst möglich sein sollen. Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner will jedoch die Ergebnisse der Evaluierung der Corona-Maßnahmen abwarten. Ein externer Sachverständigenausschuss, der unabhängig vom Corona-Expertenrat der Bundesregierung arbeitet, wird bis Ende Juni eine wissenschaftlich fundierte Auswertung zu den bisherigen Maßnahmen vorlegen.

„Ich beteilige mich jetzt nicht an der Diskussion über einzelne Maßnahmen, denn dann würde ich ja ein Wissen mir anmaßen, das man noch gar nicht haben kann“, sagte Lindner in der ARD-Sendung „Maischberger“. „Freiheitseinschränkungen pauschal sollte es nicht mehr geben.“

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai betonte: „Für die FDP ist klar: die Pandemiebekämpfung ist essentiell wichtig, der Schutz vulnerabler Gruppen hat für uns Priorität. Pauschale Freiheitseinschränkungen auf Vorrat, die weder wirksam noch verhältnismäßig sind, wird es mit uns aber nicht geben.“

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Corona-Politik ist und bleibt faktenbasiert

Er will die Evaluierung der Corona-Maßnahmen abwarten, die für den 30. Juni geplant ist, „weil wir Stand jetzt noch gar nicht wissenschaftlich fundiert wissen können, welche Corona-Maßnahmen der Vergangenheit wirklich wirksam waren und welche am Ziel vorbeigeschossen sind.“ Die Coronapolitik müsse aber auf Fakten basieren und dürfe sich nicht an „Empfindungen oder Vermutungen“ orientieren.

Ähnlich äußerte sich auch Justizminister Marco Buschmann. Die bisherige Corona-Politik sei „grundsätzlich faktenbasiert“ gewesen, sagte der FDP-Minister. Um die Entscheidung über neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz für den Herbst vorzubereiten, bekomme die Bundesregierung am 30. Juni den Bericht eines Sachverständigenausschusses zu den Auswirkungen der ergriffenen Corona-Maßnahmen.

Dass die derzeit geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes am 23. September auslaufe, sei dabei kein zufällig gewähltes Datum, sagte das FDP-Präsidiumsmitglied im ARD-„Morgenmagazin“. Das Datum sei so gewählt, „dass wir nach der Sommerpause zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages haben, um ein ganz geordnetes, reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.“

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Klarer Fahrplan für den Herbst

Ende Juni soll der Sachverständigenausschuss eine Evaluierung der Corona-Maßnahmen vorlegen. „Zwischen dem 30. Juni und dem Ende der Sommerpause werden wir gemeinsam mit den Ländern beraten, was zu tun ist“, sagte Buschmann. Das habe die Bundesregierung auch mit der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen. „Warum jetzt einige meinen, dieser Fahrplan sei nichts mehr wert, das verstehe ich nicht, das ist Aufmerksamkeitshascherei.“ Er betonte zudem: „Wenn wir feststellen, dass wir im Herbst eine Gefahr bekommen könnten für unser Gesundheitssystem, dann müssen wir auch reagieren. Aber das sollten wir auf der Basis wissenschaftlich fundierter Fakten tun“.

FDP-Präsidiumsmitglied und Fraktionschef Christian Dürr ergänzte: „Es wäre zwecklos, Maßnahmen zu erwägen, deren Wirksamkeit noch ungeklärt ist.“ Jetzt müsse zügig daran gearbeitet werden, „die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, auf wissenschaftliche Testungen umzustellen und Frühwarnsysteme zu entwickeln.“ Insbesondere die Erhebung epidemiologischer Daten müsse besser werden: „Wir müssen uns auf den Herbst vorbereiten, aber gleichzeitig auch die Weichen für den Umgang mit der Pandemie in den nächsten Jahren stellen. Das Virus wird Teil unseres Alltags werden — deswegen können wir Freiheitseinschränkungen auf Vorrat nicht länger hinnehmen. Wenn es zu einer gefährlichen neuen Variante kommt, ist das Parlament jederzeit in der Lage zu handeln.“

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Hintergrund

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind seit Anfang April allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Zugangsregelungen weggefallen. Vorerst gilt ein „Basisschutz“ — etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Die derzeit geltende Fassung des Gesetzes läuft bis zum 23. September.

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung legte an diesem Mittwoch in Berlin eine erste Stellungnahme über die nötigen Vorbereitungen für Herbst und Winter vor.

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