NetzDG und anlasslose VDS abschaffen
Die Freien Demokraten haben im Deutschen Bundestag ein Bürgerrechtsstärkungsgesetz eingereicht. Nach leidenschaftlicher Debatte wurde dieses an den Hauptausschuss verwiesen.
Im Detail bedeutet dies: Die Abschaffung der flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Diese war bereit 2010 vom Bundesverfassungsgericht und 2016 vom Europäischen Gerichtshof für gesetzwidrig erklärt worden. Besser sei somit, den Weg nun für eine anlassbezogene, rechtssichere Vorratsdatenspeicherung freizumachen, plädiert Thomae.
Auch müsse in diesem Zuge das Netzwerkdurchsetzungsgesetz abgeschafft werden. Das Gesetz falle nicht “in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes“ und verlagere Fragen “der Rechtswidrigkeit von Meinungsäußerungen in die Zuständigkeit von privaten Unternehmen“, sagt Thomae. Entsprechend würden diese es vorziehen, Inhalte zu Lasten der freien Meinungsäußerung zu löschen, um einem Bußgeld zu entgehen. Trotz Abschaffung solle der Zustellungsbevollmächtigte beibehalten werden, um einen Ansprechpartner für inländische Betroffene stellen zu können, so Thomae.
FDP-Generalsekretärin Nicola Beer stimmte in ihrer Rede Thomae zu: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstoße gegen die Rede- und Pressefreiheit durch das Einräumen von “Entscheidungsbefugnissen im Hinblick auf den Eingriff durch Löschen und Sperren“ für private Plattformbetreiber. Das Prinzip müsse sein: Im Zweifel für die Freiheit und nicht, wie momentan praktiziert, im Zweifel löschen, so Beer. Die Generalsekretärin plädierte für den Gesetzesvorschlag der Freien Demokraten, der die richtige Lösung sei. (bh)