Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung
Der Koalitionsausschuss hat einen echten Durchbruch bei der Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte erzielt. Wir erhöhen die Geschwindigkeit beim Ausbau von Autobahnen und Schienen sowie bei Sanierung und Ersatz maroder Brücken.
Außerdem haben wir in den Verhandlungen erreicht, dass das Klimaschutzgesetz endlich aus der Planwirtschaft in die Marktwirtschaft überführt wird. Statt unrealistischer, kleinteiliger Jahresziele bei den CO2-Emissionen zählt künftig konsequent das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Die Einhaltung der Klimaziele wird dabei sektorübergreifend überprüft. Wir machen Klimaschutz damit effizienter und ökonomisch vernünftiger.
Beim Ziel, Deutschland klimaneutral zu machen, achten wir auf Machbarkeit, Finanzierbarkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Menschen und die Wirtschaft können auf verlässliche und planbare Rahmenbedingungen vertrauen. Mit unserer Politik der Mitte und der sozialen Markwirtschaft leisten wir Freie Demokraten einen Beitrag zur nachhaltigen Modernisierung unseres Landes und für einen wirtschaftlich tragfähigen Klimaschutz – mit den Bürgern und Unternehmen statt gegen sie.
Wir haben echte Durchbrüche erzielt, wirkliche Paradigmenwechsel und deshalb spricht das Ergebnis einfach für sich.
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Ein starker Wirtschaftsstandort braucht eine leistungsstarke Infrastruktur. Als Exportnation, als Hochtechnologie- und Transitland ist Deutschland auf einen reibungslos funktionierenden Personen- und Güterverkehr zwingend angewiesen – denn Mobilität ist ein Standortfaktor. Für besonders dringende Engpassbeseitigungen und Lückenschlüsse auf Autobahnen haben wir jetzt eine große Beschleunigung erreicht. 144 konkrete Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan können jetzt superschnell umgesetzt werden.
Wir haben in der Ampel durchgesetzt, dass marode Brücken einfacher und schneller, ohne neues Planfeststellungsverfahren, saniert werden können. Die etwa 4000 sanierungsbedürftigen Brücken in Deutschland können damit schnell und unbürokratisch modernisiert werden – sogar mit mehr Fahrspuren, falls der zunehmende Verkehr dies erfordert.
Auch die Modernisierung des Schienennetzes und den notwendigen Kapazitätsausbau für den Personen- und Güterverkehr wird beschleunigt. Das zahlt auch auf die Umsetzung des Deutschlandtaktes ein. Die hierfür notwendigen Investitionen sollen unter anderem durch Einnahmen aus dem CO2-Zuschlag der Lkw-Maut, gedeckt werden. Klar ist auch, dass die Digitalisierung der Schiene konsequent weitergeführt werden muss, um höhere Kapazitäten zu ermöglichen.
Die Beschleunigungskommission Rhein des Verkehrsministeriums wird dafür sorgen, dass die die wichtigste und verkehrsreichste Binnenschifffahrtsstraße Europas auch bei Niedrigwasser in Zukunft besser schiffbar bleibt.
Klimaschutz im Verkehr
Der schnellste Weg zu CO2-Einsparungen im Verkehr ist daher ein ambitionierter Markthochlauf von E-Fuels, synthetischen CO2-neutralen Kraftstoffen. Mit E-Fuels lässt sich bereits in der aktuellen Flotte massiv CO2 einsparen, ohne dass neue Autos entwickelt, rohstoffintensive Batterien hergestellt oder eine neue Netzinfrastruktur ausgebaut werden müssten. Dazu werden Zulassungshürden für den Verkauf reiner E-Fuels an Tankstellen beseitigt. Darüber hinaus sollen für klimaneutrale Kraftstoffe in Zukunft besonders innovations- und investitionsanreizende Steuersätze gelten.
Mit einer E-Fuels-Strategie wird die Bundesregierung einen Fahrplan für den Hochlauf synthetischer und klimaneutraler Kraftstoffe vorlegen. Auch soll die Forschung für die technische Weiterentwicklung und Massenproduktion von E-Fuels gefördert werden.
Zum 1. Januar 2024 werden eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit, anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Satzes erhoben. Gleichzeitig werden Ladenetzte für wasserstoff- und elektrobetriebene LKW ausgebaut.
Bundesregierung, Automobilhersteller und Gewerkschaften haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, dass in Deutschland bis 2030 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge zugelassen sind. Dazu braucht es insbesondere eine flächendeckende und funktionstüchtige Ladeinfrastruktur. Hier greift der Masterplan Ladeinfrastruktur II.
Novelle des Klimaschutzgesetzes
Statt jährlicher Sektorziele wird es in Zukunft eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung geben. Die unverändert ambitionierten deutschen Klimaziele werden so verlässlich und zu deutlich geringeren Kosten für die Bürger und Unternehmen erreichbar. So vermeiden wir auch aktionistische Sofortprogramme, die bislang extrem teuer, aber nahezu wirkungslos waren. Nur wenn das Gesamtziel in Gefahr ist, muss die gesamte Bundesregierung gegensteuern. So kommen wir weg von einer Klimapolitik, die oft mehr auf Symbolik als auf tatsächliche Einsparungen setzt.
Die nationalen Maßnahmen zur Emissionsminderung werden durch die Reformpläne der Europäischen Union unterstützt, den europäischen Emissionshandel deutlich auszuweiten. Ab voraussichtlich 2027 soll der europäische Emissionshandel II (ETS) gelten, der eine CO2- Bepreisung auch für die Sektoren Wärme und Verkehr vorsieht. Damit verlieren rein nationale Regelungen an Bedeutung.
Künftig wird die Bundesregierung im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen, um das Erreichen der Klimaziele sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus auf einer langfristig wirksamen, ökonomisch vernünftigen und sozial gerechten Transformation.
Beim Naturschutz werden Ausgleichszahlungen mit Ausgleichsmaßnahmen in Zukunft gleichgestellt. Das ist ein Booster für private Investitionen und eine deutliche Verbesserung für den Naturschutz. Dadurch wird auch die Qualität und ausreichende Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen verbessert.
Damit das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 erreicht werden kann, werden zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen natürlichen Senken und technische Senken wie Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) oder direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und anschließende Speicherung (DACCS) eine Rolle spielen. Für die Jahre 2035, 2040 und 2045 wird ein konkretes Ziel für Negativemissionen festgelegt. Wir setzen auf Klimaschutz durch technischen Fortschritt und Technologieoffenheit.
Klimaschutz ohne zusätzliche Belastung für die Menschen
Die Pendlerpauschale wird nicht reduziert. Denn: Die Entfernungspauschale ist keine Subvention, sondern ein steuerlicher Ausgleich für die Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern durch ihren Arbeitsweg entstehen. Eine Abschaffung der Entfernungspauschale würde insbesondere die Menschen in unserer Gesellschaft zusätzlich belasten, die für ihren Weg zur Arbeit tagtäglich längere Strecken auf sich nehmen — egal ob mit Auto, Bus, Nahm Fahrrad oder zu Fuß. Auch die Dienstwagenbesteuerung bleibt fair und unbürokratisch.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch beim Gebäudeenergiegesetz ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird und realistische Übergangszeiträume bestehen. Um in Zukunft klimaneutral zu werden, soll es mehrere Optionen geben, etwa durch den Betrieb mit grünem und blauem Wasserstoff, sowie Biomasse oder durch fossile Heizungen, die Wasserstoff- oder Grüne-Gase-Ready sind. Soziale Härten werden abgefedert. Das Gesetz soll noch im Frühjahr 2023 beschlossen werden. Wir werden darauf achten, dass Bürgerinnen und Bürger nicht finanziell überfordert werden. Hierfür prüfen wir ein aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziertes Förderprogramm.
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