Pendlerpauschale und Dienstwagenregelung erhalten – Keine zusätzlichen Belastungen für die arbeitende Mitte der Gesellschaft
Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Die FDP steht für eine faire Steuerpolitik und setzt sich dafür ein, dass es keine Steuererhöhungen gibt. Im Hochsteuerland Deutschland brauchen wir keine zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stellen wir uns auch gegen Forderungen, die Entfernungspauschale oder „Pendlerpauschale“ abzuschaffen. Denn das ginge zulasten der vielen fleißigen Pendlerinnen und Pendler. Wir setzen uns auch für die Beibehaltung der Dienstwagenregelung ein. Denn sie erspart unnötige Bürokratie.
- Arbeitende Mitte der Gesellschaft wird durch Entfernungspauschale entlastet
- Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel
- Dienstwagenregelung erspart das Führen von Fahrtenbüchern
Warum ist die FDP für die Beibehaltung der Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale entlastet die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft in unserem Land. Laut der jüngsten Auswertung des Statistischen Bundesamtes nutzten sie rund 13,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese legten auf ihrem Weg zur Arbeit durchschnittlich 26 Kilometer zurück. 3,6 Millionen Menschen pendeln sogar mehr als 50 Kilometer zum Arbeitsplatz.
Eine Abschaffung der Entfernungspauschale würde eine Steuererhöhung für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserem Land bedeuten. Das wird es mit uns nicht geben. Wir Freie Demokraten machen uns deshalb dafür stark, dass die Entfernungspauschale beibehalten wird.
Eine Abschaffung der Entfernungspauschale wäre eine Steuererhöhung für die hart arbeitende Mitte in diesem Land.
Profitieren tatsächlich nur Autofahrerinnen und Autofahrer von der Entfernungspauschale?
Dass die Entfernungspauschale nur für Fahrten zum Arbeitsplatz gilt, die mit dem Auto zurückgelegt werden, ist ein Irrtum. Tatsächlich kann die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel geltend gemacht werden, mit dem der Arbeitsweg zurückgelegt wird. Menschen, die mit Bus und Bahn oder dem Fahrrad zu Arbeit fahren oder zu Fuß gehen, profitieren davon genauso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf das Auto angewiesen sind.
Wie hoch wäre die zusätzliche Belastung bei einer Abschaffung der Entfernungspauschale?
Laut einer Schätzung aus dem Jahr 2019 werden Pendlerinnen und Pendler durch die Entfernungspauschale um mehr als 5 Milliarden Euro entlastet. Hinzu kommt, dass die Pauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit längeren Arbeitswegen im vergangenen Jahr erhöht wurde, um den gestiegenen Energiepreisen Rechnung zu tragen. Schließlich ist die Entfernungspauschale keine Subvention, sondern ein steuerlicher Ausgleich für die Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern durch ihren Arbeitsweg entstehen. Eine Abschaffung der Entfernungspauschale würde insbesondere die Menschen in unserer Gesellschaft zusätzlich belasten, die für ihren Weg zur Arbeit tagtäglich längere Strecken auf sich nehmen.
Warum ist die Dienstwagenregelung sinnvoll?
Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen erhält, der auch privat genutzt werden darf, muss diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Die Dienstwagenregelung bietet hier mit der Ein-Prozent-Regel eine sinnvolle Vereinfachung: Der Dienstwagen kann pauschal mit einem Prozent des Neupreises steuerlich angesetzt werden. Für Elektroautos als Firmenwagen gibt es derzeit einen Steuervorteil (0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent bei einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro). Die Regelungen ersparen den Nutzerinnen und Nutzern das Führen von Fahrtenbüchern.
Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 5 Millionen gewerblich zugelassene Pkw. Wer eine Abschaffung der Dienstwagenregelung fordert, bürdet den Fahrerinnen und Fahrern von Dienstwagen eine aufwendige Dokumentation ihrer Fahrten auf. Durch den zusätzlichen Prüfungsaufwand für Finanzämter entstünde außerdem ein unnötiger Bürokratieaufwand. Damit wäre dem Klima nicht geholfen.