Lindner bringt Hilfen auf den Weg

Unternehmen, aber auch Bürger haben finanziell mit der Coronakrise zu kämpfen. Der Bundesfinanzminister Christian Lindner bringt nun Hilfen auf den Weg.

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Bundesfinanzminister Christian Lindner plant wegen der Coronakrise weitere Entlastungen.

Viele Unternehmen und auch Bürger haben finanziell weiter mit der Corona-Krise zu kämpfen. Schon während der Koalitionsverhandlungen hat die Ampel beschlossen, dass viele Hilfen verlängert werden. „Menschen und Betriebe müssen in der Corona-Krise entlastet werden“, twittert Bundesfinanzminister Christian Lindner. Um Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen in der schwierigen Corona-Lage jetzt zu entlasten, drückt der FDP-Chef nun mithilfe des neuen Corona-Steuerhilfegesetzes auf das Tempo und kündigt gleich mehrere Entlastungen an. So wird die Homeoffice-Pauschale verlängert, der Pflegebonus bleibt steuerfrei und Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen. Lindner setzt damit rasch Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben.

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Das geplante Gesetz zeige, „dass wir die Menschen und Unternehmen mit den Corona-Folgen nicht alleine lassen“, sagte die parlamentarische FDP-Finanzstaatssekretärin Katja Hessel der dpa. Dass die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung verlängert werde, bringe Arbeitnehmern direkte Erleichterungen. Das Gleiche gelte für die sogenannte Verlustverrechnung für Unternehmen. Denn: „So stellen wir die Weichen auf Entlastung und bessere Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen.“

Bürger und Unternehmen werden mithilfe des Gesetzes 2022 um 235 Millionen Euro, 2023 um 3,5 Milliarden, 2024 um 4,7 Milliarden, 2025 um 2,7 Milliarden und 2026 um 440 Millionen Euro entlastet. „Die Corona-Härten für die Menschen und Unternehmen wollen wir effektiv abfedern, sodass Arbeitsplätze geschützt und der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt“, so Hessel gegenüber dem RND. „Gezielte Entlastungen für die Bürger und Unternehmen durch etwa die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale und die erweiterten Möglichkeiten der Verlustverrechnung gehen Hand in Hand mit weiteren Impulsen für wichtige Zukunftsinvestitionen.“

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Prämie für Pflegekräfte bis 3000 Euro steuerfrei

Teil des Corona-Steuerhilfegesetzes sind zum einen Corona-Boni von Arbeitgebern, etwa in Krankenhäusern. So werde die Bundesregierung für einen Corona-Bonus für Pflegekräfte eine Milliarde Euro bereitstellen. Dabei soll die Prämie bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Zum anderen soll die wegen der Coronakrise vorübergehend eingeführte steuerliche Homeoffice-Pauschale um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert werden. Wer von zu Hause arbeitet, kann die Tage also weiterhin in der Steuererklärung angeben – unabhängig davon, ob ein extra Arbeitszimmer vorhanden ist.

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Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen

Ebenso sollen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, durch eine Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben. Anreize für Investitionen sollen auch Sonderregeln für die steuerliche Abschreibung von Gütern geben, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden.

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Längere Fristen für Steuerberater

Außerdem dürfen Steuerzahler mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung bekommen. „Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert“, heißt es in dem Begleitschreiben zum Gesetzesentwurf. Hieran anknüpfend soll auch die Frist für 2021 und 2022 verlängert werden, „jedoch in geringerem Umfang“. Steuerzahler, die einen Steuerberater heranziehen, haben dann für ihre Steuererklärung 2021 und 2022 vier Monate mehr Zeit. Für Steuerzahler ohne Steuerberater wird die Abgabefrist um zwei Monate verlängert.

Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022

Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie z.B. Büromieten oder Leasingkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren, können mit der Neustarthilfe Plus bzw. der Neustarthilfe 2022 einen Zuschuss als gezielte Unterstützung erhalten. Für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 ist die Neustarthilfe Plus mit monatlich 1.500 Euro vorgesehen. Für den Zeitraum Januar bis März 2022 steht diese Hilfe als Neustarthilfe 2022 mit weiterhin 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung. Insgesamt können betroffene Soloselbstständige damit für den gesamten Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 bis zu 13.500 Euro Neustarthilfe erhalten, um nach der Krise wieder neu starten zu können.