Konjunkturpaket zum Nulltarif steht kurz bevor

Kommende Woche wird abschließend im Bundestag über das Bürokratieentlastungsgesetz IV beraten. Weitere Änderungsanträge, darunter für digitale Steuerbescheide, liegen nun vor.

Bürokratie
Steuerbescheide sollen künftig digital einsehbar sein, wie ein Änderungsantrag zum Bürokratieentlastungsgesetz IV vorsieht.

Die Bürokratie in Deutschland stellt sowohl Unternehmen als auch Bürger im Alltag vor erhebliche Hürden und bremst damit auch die Wirtschaftskraft. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sprach in diesem Zusammenhang von einem regelrechten „Bürokratie-Burnout“. Für die Freien Demokraten hat der Abbau von Bürokratie daher höchste Priorität. Nächste Woche wird über ein umfassendes Entlastungspaket, das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), im Bundestag abschließend beraten. Am Dienstag wurden dazu zwei weitere Änderungsanträge an den Rechtsausschuss übermittelt.

Mit insgesamt über 60 Maßnahmen plant der Justizminister, Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten. Unternehmen sollen durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV jährlich fast eine Milliarde Euro einsparen. Marco Buschmann bezeichnete den Bürokratieabbau bereits als „Konjunkturpaket zum Nulltarif“ und als einen „wertvollen Mosaikstein für die Wirtschaftswende“. Die Freien Demokraten begrüßen es daher besonders, dass das Bürokratieentlastungspaket IV nun kurz vor der Verabschiedung steht. 

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FDP will digitalen Steuerbescheid

Die übermittelten Änderungsanträge betreffen die Option, die Geheimnummer des Personalausweises online zurückzusetzen, sowie die Bereitstellung digitaler Steuerbescheide. „Die abrufberechtigte Person ist am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen“, heißt es im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Zudem sollen Unternehmen erweiterte Möglichkeiten zur Digitalisierung ihrer Personalverwaltungsprozesse erhalten. Die Freien Demokraten schreiben sich auf die Fahnen: „Wir haben im parlamentarischen Verfahren mit zusätzlichen Änderungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, bewiesen, dass es uns ernst ist mit dem Bürokratieabbau.“ 

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Deutliche Entlastungen durch zielgerichteten Bürokratieabbau

Das Kabinett hatte das Paket bereits im März beschlossen. Der vorliegende Regierungsentwurf enthält wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu gehören insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie die konsequente Förderung der Digitalisierung. So sollen die Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden, wodurch umfangreiche Archivräume entfallen. Auch lästige Hotelmeldebögen für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft sollen abgeschafft werden.

Kurz nach dem Kabinettsbeschluss einigte sich die Koalition darauf, den Entwurf um einen Passus zu erweitern, der es Arbeitgebern ermöglicht, Arbeitsverträge künftig vollständig digital per E-Mail abzuwickeln – eine Unterschrift auf Papier ist dabei nicht mehr erforderlich. „Es geht vor allem darum, der Zettelwirtschaft den Kampf anzusagen“, erklärte Buschmann. Geplant ist die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz. Diese Änderung bringt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile, da sie Zeit und Kosten spart. Auch die Schriftform für Mietverträge über Gewerberäume wird abgeschafft. „Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV zeigen wir: Viele kleine Veränderungen können in der Praxis einen großen Unterschied machen.“

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