Klares Signal für die Stärkung der Bürgerrechte

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen des bayerischen Verfassungsschutzes wollen die Freien Demokraten eine schnelle Gesetzesreform, um Freiheit und Sicherheit in eine neue grundrechtsorientierte Balance zu bringen.

Mann, Video-Wand, Computer, Überwachung
FDP dringt auf eine zügige Beschränkung der Befugnisse auch bei den Sicherheitsbehörden des Bundes.

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen. Konkret beanstandete es eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Für FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesjustizminister Marco Buschmann ist die Entscheidung ein klares Signal für die Stärkung der Bürgerrechte, gerade auch im digitalen Raum. Sie gebe „deutlichen Rückenwind für das Programm unseres Koalitionsvertrags zur Stärkung der Bürgerrechte.“ So sei vereinbart, die Schwelle für den Einsatz von Überwachungssoftware hochzusetzen.

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Neue grundrechtsorientierte Balance schaffen

„Wir haben vereinbart, dass wir die Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware hochsetzen und das geltende Recht so anpassen, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist“, erläuterte Buschmann in einer ersten Reaktion. „Auch die Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen, Gewährspersonen und sonstigen Informantinnen und Informanten aller Sicherheitsbehörden werden wir gesetzlich regeln und unter Wahrung der notwendigen Anonymität parlamentarisch überprüfbar machen“, kündigte er an.

Buschmann bekräftigte: „Wir brauchen eine evidenzbasierte, grundrechtsschonende und bürgerrechtsfreundliche Sicherheitspolitik, in der Eingriffe des Staates in bürgerliche Freiheitsrechte gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung fundiert analysiert werden.“ Er setze sich nachdrücklich dafür ein, die Ziele des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen, „um Freiheit und Sicherheit in eine neue grundrechtsorientierte Balance zu bringen.“

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Maßlosen Überwachungsfantasien der Union Einhalt gebieten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Thomae, wurde noch deutlicher: „Mit diesem wegweisenden Urteil wird den maßlosen Überwachungsfantasien der Union Einhalt geboten.“ Das Bundesverfassungsgericht setze neue Leitplanken künftiger Sicherheitsgesetzgebung. Denn: „Es geht deutlich auf die Aufgaben der Nachrichtendienste, die Voraussetzungen für den Einsatz von Maßnahmen und insbesondere auch auf das informationelle Trennungsgebot bei der Übermittlung von Informationen ein.“ Damit habe das Urteil Signalwirkung über die Grenzen Bayerns hinaus.

Thomae fordert: Es müsse jetzt von allen Parlamenten in Bund und Ländern als Arbeitsauftrag verstanden werden. „Die Fortschrittskoalition aus FDP, SPD und Grünen hat sich in ihrem Koalitionsvertrag bewusst auf eine umfassende Reform des Sicherheitsrechts des Bundes verständigt, die jetzt mit Priorität vorangetrieben werden muss.“

„Das bayerische Verfassungsschutzgesetz greift unverhältnismäßig tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat ein. Die Staatsregierung muss jetzt zeitnah ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen und damit Freiheit und Sicherheit in Balance bringen“, sagte der bayerische FDP-Chef Martin Hagen. Die Entscheidung der Richter sei ein wichtiges Signal für die Grundrechte — und ein Denkzettel für die CSU.

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Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht schützt unbescholtene Bürgerinnen und Bürger davor, ungerechtfertigt ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. Das bayerische Gesetz muss bis spätestens Ende Juli 2023 angepasst werden. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung, zum Einsatz sogenannter V-Leute und zu längeren Observationen. Sie verstoßen gegen Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis oder den Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Bis zur Reform dürfen die Instrumente nur noch eingeschränkt eingesetzt werden. Die Befugnis, Auskunft über Daten aus einer Vorratsdatenspeicherung zu ersuchen, erklärte der Erste Senat direkt für nichtig.