Integrität des Binnenmarktes muss auch in Zukunft gesichert werden
Großbritannien war Ende des Jahres aus der EU ausgetreten. Bis zum 31.12.2020 befindet sich das Land in einer Übergangsphase, in der es in der EU-Zollunion und dem Binnenmarkt verbleibt. Auch gilt das EU-Recht weiterhin bis zum Ende des Jahres. Es bleiben also nur noch wenige Monate, um die Gespräche zu einem guten Abschluss zu bringen. Die FDP-Fraktion hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass es angesichts des großen Zeitdrucks ratsam ist, sich auf ein schlankes ‚EU-only‘-Freihandelsabkommen zu konzentrieren, das nur auf europäischer Ebene ratifiziert werden muss. Ihrer Ansicht nach wäre das die einzige Möglichkeit, das drohende Damoklesschwert eines ungeordneten Brexits Ende des Jahres endgültig abzuwehren. Das aber hat der Bundestag abgelehnt.
„Dennoch ist ein ambitioniertes Abkommen anzustreben“, mahnt Link. „Wir brauchen zum Beispiel einen zollfreien Warenverkehr, eine Einigung bei den Fischereirechten sowie eine enge Zusammenarbeit bei der inneren und äußeren Sicherheit. Darauf können und dürfen wir nicht verzichten.“