Heimliche Mehrbelastungen in Milliardenhöhe verhindern
Der Steuerprogressionsbericht ist da. Finanzminister Christian Lindner will nun das Inflationsausgleichsgesetz nachschärfen und so die kalte Progression vollständig ausgleichen.
Die Prämisse des Finanzministers Christian Lindner ist und bleibt: „Der Staat darf nicht zum Gewinner der Inflation werden.“ Auf Grundlage des heute vom Kabinett verabschiedeten Steuerprogressionsberichts soll nun das Inflationsausgleichsgesetz angepasst werden, erklärte Lindner bei der Vorstellung des Berichts. Ziel sei es, eine heimliche Steuererhöhung durch Unterlassung zu verhindern. Denn die kalte Progression, „die durch Nichtstun entsteht, ist unfair und undemokratisch und muss deshalb verhindert werden“. Sollte das Inflationsausgleichsgesetz nicht beschlossen werden, kämen allein im kommenden Jahr 16 Milliarden Euro Mehrbelastungen auf die 48 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu. In 2024 dann sogar 29 Milliarden Euro.
Inflationsausgleich ist ein Gebot der Fairness
Lindner erklärte, dass ohne einen Inflationsausgleich zu den Belastungen durch die gestiegenen Preise zusätzlich Belastungen durch eine höhere Steuerprogression kämen. Die progressive Besteuerung soll eigentlich sicherstellen, dass jeder entsprechend seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt. Wer mehr verdient zahlt mehr, wer weniger verdient zahlt weniger. Steigen allerdings Preise und Löhne gleichermaßen, ist mit den gestiegenen Löhnen keine höhere Kaufkraft verbunden, allerdings aufgrund der Progression jedoch eine höhere Steuerlast. „Und genau das wollen wir in einem Volumen von 15,8 Milliarden Euro im nächsten Jahr abwenden“, stellte Lindner klar. Der Ausgleich der kalten Progression garantiert Leistungsgerechtigkeit.
„Die Zeit drängt angesichts der enormen Preissteigerungen und der Verunsicherung in unserem Land, und wir würden ein gutes Signal senden, wenn wir uns sehr rasch und sehr konsensual auf eine Veränderung des Inflationsausgleichsgesetzes verständigen würden“, sagte der Finanzminister und stellte klar: „Es ist ein Gebot der Fairness für 48 Millionen hart arbeitende Bürgerinnen und Bürger.“
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden angehoben
Zu den wesentlichen Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes gehört die Anhebung des Grundfreibetrags, welcher das einkommenssteuerfreie Existenzminimum definiert. Er wird um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben und dann im Jahr 2024 um weitere 669 Euro auf 11.604 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben um 404 Euro auf 6.024 Euro im nächsten Jahr und um dann weitere 360 Euro auf 6.384 Euro in 2024. Neben dem steuerfreien Existenzminimum müssten aber auch die Eckwerte des Tarifs angepasst werden, betonte der Finanzminister.
Bei dieser Anpassung geht es darum, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in höhere Steuersätze rutschen, obwohl ihr Einkommen durch die Inflation real an Kaufkraft verloren hat. Laut Progressionsbericht müsste der erste Tarifeckwert im kommenden Jahr von derzeit 14.927 Euro auf 16.004 Euro angehoben werden, in 2024 auf 17.011 Euro. Der Spitzensteuersatz würde dann 2023 erst ab einem Einkommen von 62.827 Euro gelten, ab 2024 wären es 66.779 Euro. „Die sehr starke Inflationsentwicklung spiegelt sich in der Veränderung dieser Zahlen wider“, unterstrich Lindner.
Arbeitende Mitte soll gut durch die Krise kommen
Der Finanzminister erläuterte die Wirkung seines Vorschlags anhand einer Familie mit 56.000 Euro Einkommen: „Diese Familie würde im nächsten Jahr 818 Euro zusätzliche unfaire Steuerbelastung erfahren. Wir werden für diese Familie mit zwei Kindern und 56.000 Euro Einkommen, das zu versteuern ist, 818 Euro Steuererhöhung abwenden.“ Daran sei zu erkennen, welchen wichtigen Beitrag das Inflationsausgleichsgesetz dazu leiste, „dass die Menschen in der Mitte der Gesellschaft, die arbeitende Mitte, gut durch diese Krise kommen“.
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