Für einen attraktiven internationalen Justizstandort
FDP-Präsidiumsmitglied und Justizminister Dr. Marco Buschmann will die deutsche Justiz fit machen für die Zukunft: Englisch als Gerichtssprache und effektive Rechtsmittel für internationale Handelskonflikte sollen helfen.
Deutschland muss, wenn es ein attraktiver Wirtschaftsstandort sein will, deutsche Unternehmen sowie Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, in die Lage versetzen, auf effektive juristische Mittel zurückgreifen zu können. Denn in Zeiten globaler Lieferketten und internationalen Warenverkehrs ist das vor allem im Falle von transnationalen Rechtsstreitigkeiten dringend geboten.
Hier will der Justizminister ansetzen und den Unternehmen ein an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiertes, schnelles, effizientes und attraktives Gerichtsverfahren anbieten. Dadurch soll der Gerichtsstandort Deutschland national und international gestärkt werden und an Anerkennung und Sichtbarkeit gewinnen. Der Bundestag hat darüber am Donnerstag abschließend beraten. Buschmann schrieb auf X (ehemals Twitter): „Streitbeilegung made in Germany ist und bleibt ein Gütesiegel.“
Gesetz trägt aktiv zur Wirtschaftswende bei
„Wir machen den Schiedsstandort Deutschland jetzt noch attraktiver und entwickeln das Schiedsverfahrensrecht fort. Unser Ansatz lautet: weniger Formalismus, mehr Offenheit für digitale Lösungen. Die private Schiedsgerichtsbarkeit machen wir damit noch leistungsfähiger“, so Buschmann. „Zugleich werden wir auch die Leistungsfähigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit stärken.“ Der Gesetzentwurf stehe nicht für sich allein. „Mit der Einführung von Commercial Courts und der Stärkung von Videoverhandlungen sorgen wir dafür, dass auch die staatliche Ziviljustiz moderner wird.“
Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz würden große Wirtschaftsprozesse in Deutschland für Unternehmen einfacher, schneller und attraktiver. Damit stärke die Regierung insbesondere exportorientierte Unternehmen und tragen aktiv zur Wirtschaftswende bei.
Englisch als Gerichtssprache
Zentraler Punkt ist die Möglichkeit, landgerichtliche Zivilverfahren in englischer Sprache führen zu können. Dadurch sollen Sprachbarrieren abgebaut werden. Außerdem sollen an Oberlandesgerichten sogenannte Commercial Courts eingerichtet werden können, die dann für Wirtschaftszivilsachen ab einer Million Euro Streitwert angerufen werden können. Revisionsinstanz der Commercial Courts ist der Bundesgerichtshof.
Darüber hinaus soll es möglich sein, bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse die Öffentlichkeit auszuschließen und den Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion über die erlangten Erkenntnisse zu verpflichten. Von dieser Regelung sollen künftig sämtliche Parteien in der Zivilgerichtsbarkeit profitieren.
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