Das wollen wir erreichen
Verfassungsbeschwerde auf europäische Ebene erweitern
Wir Freie Demokraten wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Rechtsakte und nach Ausschöpfen des nationalen Rechtswegs auch gegen nationale Rechtsakte wegen einer Verletzung ihrer Grundrechte klagen können. Derzeit können die Mitgliedstaaten mit der Nichtigkeitsklage vor dem EuGH klagen, wenn sie der Meinung sind, dass ein EU-Rechtsakt die Verträge einschließlich der Grundrechtecharta verletzt. Natürliche und juristische Personen können dies nur sehr eingeschränkt. Dies wollen wir ändern und damit einen effektiven Rechtsschutz gegen EU-Rechtsakte ermöglichen. Zugleich wollen wir die Geltung der Grundrechtecharta in Form eines Mindeststandards auch auf rein nationale Sachverhalte ausweiten. Die EU soll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten.
(Auszug aus dem Programm der FDP zur Bundestagswahl 2025)