Forderung: Ausländische Investitionen in kritische Infrastruktur untersagen können, wenn Sicherheit oder Handlungsfähigkeit der EU gefährdet ist
Wir Freie Demokraten setzen uns für einen modernen und transparenten Investitionsschutz ein, denn Investitionsgerichtsbarkeit hat in der Vergangenheit ausländische Direktinvestitionen nachweislich erhöht. Wir Freie Demokraten unterstützen das EU-Instrument zum Screening ausländischer Direktinvestitionen. Ein europäischer Rahmen und enge Abstimmung der Mitgliedstaaten zur Prüfung außereuropäischer Investitionen ist besonders bei kritischer Infrastruktur und Technologie relevant. Wir Freie Demokraten wollen, dass die Kommission über das EU-Instrument zum Screening ausländischer Direktinvestitionen hinausgehend ausländische Direktinvestitionen in kritische Infrastruktur untersagen können soll, wenn sie die Sicherheit oder die außenpolitische Handlungsfähigkeit der EU gefährden. Wir Freie Demokraten wollen das Instrument zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen weiter-entwickeln. Europa darf sich nicht durch den Ausverkauf von Infrastruktur, wie beispielsweise die Betei-ligung des chinesischen Staatskonzerns COSCO am Hamburger Hafenterminal Tollerort, in eine Abhän-gigkeit von autokratischen Regimen begeben. Wir wollen deshalb, dass das bestehende System aus Ad-hoc-Schiedsverfahren von bilateralen Schiedsgerichten durch einen ständigen multilateralen Investitionsgerichtshof ersetzt wird. Klagen von Investoren könnten so durch ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richterinnen und Richtern ent-schieden werden. Das stärkt die Transparenz und Legitimität dieser Verfahren. Anders als bisher üblich, würden die Richterinnen und Richter nicht mehr von den Parteien für jeden Streitfall ernannt werden, sondern die Mitgliedstaaten würden – wie am Europäischen Gerichtshof (EuGH) – Richterinnen und Richter für eine feste Amtszeit ernennen.
(Auszug aus dem Programm der FDP zur Europawahl 2024)