FDP will mit erster Gesetzes-Initiative Bürgerrechte stärken

Die FDP macht mit ihrem ersten Gesetzentwurf in der neuen Wahlperiode deutlich, dass sie auch zur Verteidigung der Grundrechte zurück ins Parlament gewählt worden ist.

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Die Freien Demokraten machen mit ihrem ersten Gesetzentwurf in der neuen Wahlperiode deutlich, dass sie auch zur Verteidigung der Grundrechte zurück ins Parlament gewählt worden sind: Bereits in der Sitzung am Dienstag steht der Gesetzentwurf zur „Stärkung der Bürgerrechte“ in erster Lesung auf der Agenda des Bundestages. „Unser Ziel ist eine Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik, die wir mit der Abschaffung sowohl der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung als auch des zweifelhaften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einleiten wollen“, sagt FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der Rheinischen Post.

In dem Entwurf heißt es: Das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit ist aus der Balance geraten. Das müsse korrigiert werden. Die Bürgerrechte müssten wieder als Grund statt als Grenze staatlichen Handelns Beachtung finden. Im Detail heißt dies im ersten Punkt die Aufhebung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. “Wir klagen zwar in Karlsruhe dagegen, aber eigentlich ist es eine Sache des Gesetzgebers, hier wieder eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen“, so FDP-Chef Christian Lindner.

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Weiter soll in diesem Zuge auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz abgeschafft werden. Dieser Schritt sichere die Meinungsfreiheit, “da von den bußgeldbewehrten Pflichten zur Löschung innerhalb starrer Fristen das Risiko einer vorsorglichen Löschung zulässiger Meinungen ausgeht“, heißt es in dem Entwurf weiter.

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Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2016 die Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht erachtet die allgemeine Speicherung von Daten als rechtswidrig. Das eingereichte Gesetz wird somit die europäische Rechtsprechung umsetzen. Um seine Bürger zu schützen, müsse der Staat neben dem europäischen Recht auch die Grenzen des Grundgesetzes beachten. Hierfür soll der “inländische Zustellungsbevollmächtigte gerettet werden, damit deutsche Gerichte einen Ansprechpartner bei den sozialen Netzwerken haben, um deutsches Recht durchzusetzen“, so Lindner. (bh)

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