Die Kfz-Zulassung wird digital
Das Bundeskabinett hat die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen. Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das: Digital zulassen und sofort losfahren. "Damit machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger", erklärt Volker Wissing.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die von Verkehrsminister Volker Wissing vorgelegte Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen. Sie soll – nach Zustimmung des Bundesrates – am 1. September in Kraft treten. „Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an“, erläuterte Volker Wissing. Für FDP-Präsidiumsmitglied Christian Dürr ist es „ein weiterer Schritt Richtung digitale Zukunft!“
Schnellere Zulassung und niedrigere Gebühren
Ein Vorteil der neuen Verordnung: Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.
Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.
Juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, dürfen ihre Anträge dann bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger.
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