Besserer Schutz für Hinweisgeber
Whistleblower riskieren viel dafür, um Missstände aufzudecken. Wer Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden gibt, soll künftig besser vor Kündigung und Mobbing geschützt sein.
Tag für Tag bemerken Menschen auf ihrer Arbeit, dass etwas schiefläuft, und dass es vielleicht sogar für andere gefährlich werden kann. Bislang sind Hinweisgeber nicht vor möglichen Repressalien geschützt, etwa vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies soll das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ bald ändern. So soll nicht nur das Aufdecken von Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch gegen bestimmte Bereiche des deutschen Rechts eigens geschützt sein. Generell umfasst der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben.
Eigentlich hätte es ein Hinweisgeberschutzgesetz längst geben können und müssen. Doch die vorherige Bundesregierung hat auch hier der Ampel-Koalition eine Baustelle hinterlassen, die der Bundesjustizminister jetzt angeht: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. „Wir setzen damit die europäische Whistleblower-Richtlinie von 2019 endlich in das deutsche Recht um: eine Aufgabe, die eigentlich schon die vergangene Bundesregierung hätte erledigen müssen“, so Marco Buschmann. Der vorliegende Entwurf gehe in mehreren Punkten über die Vorgaben des europäischen Rechts hinaus. „Dadurch schaffen wir ein stimmiges und bürokratiearmes Schutzregime; ein Schutzregime, das Whistleblower umfassend schützt – und nicht nur bruchstückhaft in einigen Fallkonstellationen.“
Vertraulichkeit gewährleisten und Meldestellen einrichten
„Whistleblower müssen wirksam geschützt werden, wenn sie Missstände bei ihren Arbeitgebern aufdecken. Das ist ein Gebot der politischen Vernunft“, bekräftigte Buschmann. „Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden“, sagte der Bundesjustizminister. „Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.“
Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit für Hinweisgeber und Unternehmen. Es werden klare Verfahren eingeführt, wie mit Hinweisen umzugehen ist. Die Meldestellen, an die sich die Whistleblower laut Entwurf künftig wenden können, müssen die Identität der Hinweisgeber vertraulich behandeln. Es soll ferner verboten sein, die Weitergabe zu verhindern oder dies auch nur zu versuchen
Alle Arbeitgeber und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sollen eine solche Meldestelle einrichten müssen. In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt. Dass auch so genannte Konzernmeldewege eingerichtet oder externe Dienstleister beauftragt werden können, war den Freien Demokraten besonders wichtig. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für jeden Hinweisgeber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle zu wenden, will Justizminister Marco Buschmann die Möglichkeit schaffen, beim Bundesamt für Justiz vorstellig zu werden. Staatsschutzangelegenheiten werden aus dem Anwendungsbereich ausgeklammert, denn dafür gibt es mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium bereits eine Instanz, an die sich Mitarbeiter der Nachrichtendienste vertraulich und anonym wenden können.
Verbot von Repressalien und Einrichtung von Meldestellen
Benjamin Strasser, Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau, erläuterte: „Effektiver Hinweisgeberschutz kann dabei helfen, Haftungsansprüche und Imageschäden zu vermeiden oder zu reduzieren. Niemandem ist geholfen, wenn Probleme unter den Teppich gekehrt werden. Eine Kultur des Wegsehens, des Ignorierens und des Verschweigens schadet allen.“
Der Gesetzentwurf stehe auf zwei Säulen: „Die erste Säule unseres Schutzsystems ist das Verbot von Repressalien. Verboten werden damit alle ungerechtfertigten Nachteile, die ein Hinweisgeber infolge seiner Meldung erleidet.“ Das könnten beispielsweise eine Kündigung, eine Abmahnung, die Versagung einer Beförderung oder auch Mobbing sein. Die zweite Säule des Schutzsystems ist die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen. Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen zu schaffen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schütze auch Unternehmen und Behörden selbst, sagte Buschmann. „Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären.“