Bau-Booster für mehr Wohnraum

Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu soll das Bauvertragsrecht geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung jetzt beschlossen.

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Bauen soll schneller, unkomplizierter und billiger werden. Justizminister Dr. Marco Buschmann hat dazu jetzt den Gebäudetyp E auf den Weg gebracht.

Die hohen Baustandards, denen Bauprojekte aktuell genügen müssen, führen zu extremen Baukosten. Das ist einer der Gründe, weshalb nicht genug neue Wohnungen gebaut werden. Der Gebäudetyp E steht für einfaches und experimentelles Bauen. Dieses Schlagwort bezieht sich insbesondere auf Neubauprojekte, bei denen auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichtet wird. Abstriche bei Sicherheit und Wohngesundheit sind damit nicht verbunden, da diese Vorgaben nicht angetastet werden.

Nach Berechnungen des Justizministeriums könnten dadurch bis zu acht Milliarden Euro jährlich eingespart werden. „Bauen in Deutschland ist zu teuer. Das ist ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel. Die Kosten müssen also runter – insbesondere beim Neubau von Wohnungen. Das Gebäudetyp-E-Gesetz kommt deshalb genau zur richtigen Zeit. Wir werden damit einfaches und innovatives Bauen erleichtern“, unterstrich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Konkret geht es um den freiwilligen Verzicht auf Komfortstandards. „Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede existierende DIN-Norm eingehalten ist“, sagte Buschmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Alle sollen sich den Wohnstandard aussuchen können, der zu ihren Wünschen passt – und zu ihrem Geldbeutel.“

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Ein echter Schritt nach vorne

Dass Bauen so kosten- und zeitintensiv ist, liegt maßgeblich an den hohen Baustandards, denen Bauprojekte regelmäßig genügen müssen. Im Hochbau sind es fast 4000 Normen, die Bauherren beachten sollten. Auch deshalb werden zu wenig neue Wohnungen gebaut. Die Folge ist ein dramatischer Mangel an Wohnraum, insbesondere in den Ballungszentren. Der Verzicht auf Komfortstandards kann Bauen erheblich günstiger machen.

Andere DIN-Normen, die nach dem neuen Gesetz als Komfortstandard eingestuft werden, regeln beispielsweise die „Norminnentemperatur“ in Badezimmern von 24 Grad Celsius, die lichte Raumhöhe, Fensterformate oder die Balkongröße. Normen zur Barrierefreiheit sind weiterhin sicherheitsrelevant.

„Wer möchte, muss auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichten können“, erläuterte Buschmann den neuen Ansatz. Das geltende Bauvertragsrecht mache solche Vereinbarungen unnötig kompliziert. „Wir wollen das Bauvertragsrecht deshalb anpassen – und so Bauen einfacher, unbürokratischer und günstiger machen. Das ist keine Kosmetik, sondern ein echter Schritt nach vorne.“ Damit werde der Gebäudetyp E zum Bau-Booster. „Klar ist auch: Es geht um Wahlfreiheit beim Wohnkomfort – nicht um Kompromisse bei der Sicherheit.“

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