BFA Gesundheit
Niederlassungsfreiheit für Kinderärztinnen und -ärzte
Niederlassungsfreiheit für Kinderärztinnen und -ärzte
Die im Rahmen der GKV bestehende Niederlassungsbeschränkung sollte zumindest für Kinderärztinnen und -ärzte unverzüglich aufgehoben werden.
Begründung:
Mit der Entbudgetierung der Kinderärzte und der Einrichtung von Institutsambulanzen an Kinderkliniken ist es folgerichtig und zumindest für diese Fachgruppe notwendig, die Niederlassungsfreiheit auch im ambulanten GKV-Sektor wiederherzustellen. Die im gelegentlich trägen und überhierarchisierten Krankenhaussektor sonst gefangenen Kinderärztinnen und -ärzte müssen ungehindert in die selbständige Alternative der freien Niederlassung wechseln können, um sich dort auch im Interesse raschen Innovationstransfers zum Nutzen der kleinen Patienten wirksam wohnortnah zu
entfalten.