Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Wirtschaft und Mittelstand

Bürokratieabbau für die mittelständische Wirtschaft durch Einführung neuer KMU-Größenklassen

Bürokratieabbau für die mittelständische Wirtschaft durch Einführung neuer KMU-Größenklassen

Aufgrund von zunehmenden Auflagen steigt der Bürokratieaufwand für die Wirtschaft kontinuierlich an. Mittelfristig werden nahezu alle Gesetze wie zum Beispiel das Lieferkettengesetz oder auch ESG-Vorschriften auch auf den Mittelstand ausgeweitet.

Nicht nur ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Umsetzung in allen EU-Ländern auf dem gleichen Niveau stattfindet, sondern der Mittelstand muss auch mit den Konzernen um Fachleute für diese neuen Themen konkurrieren. Nicht zuletzt wurde zum Beispiel um ESG-Fachleute konkurriert, was zu hohen Gehaltsforderungen und damit Kosten für Unternehmen geführt hat.

Ausgangspunkt für solche Gesetze sind in der Regel Verfehlungen sehr großer Unternehmen, wie zum Beispiel der sogenannte Dieselskandal, Datenschutzverfehlungen der großen Internetkonzerne und Ähnliches. Auch ist das zu erwartende Schadensvolumen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Regel deutlich geringer. Zudem ist eine bessere Übersicht, Verständlichkeit der Strukturen und damit Kontrollierbarkeit gegeben.

Die drei Größenklassen, welche die EU verwendet, um kleine und mittlere Unternehmen einzuteilen, sollten deshalb um eine Stufe erweitert werden. Sonst werden zum Beispiel Unternehmen über 250 Mitarbeitende mit den gleichen Vorschriften konfrontiert wie Konzerne mit Hunderttausenden von Mitarbeitenden. Die KFW zum Beispiel befragt bei ihrem Mittelstandspanel Unternehmen mit Umsätzen bis zu 500 Millionen Euro.

Die USA hat als vergleichbarer Wirtschaftsraum keine einheitliche Definition des Mittelstandes. Aber besonders auch in Bezug auf Subventionen kommen zum Teil deutlich höhere Werte zum Tragen als in der EU. Die Werte reichen bis zu 1.500 Mitarbeitern und einer Milliarde US-Dollar Umsatz.

Die FDP setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass in der EU eine neue Größenklasse „Mittelstand“ innerhalb der KMU eingeführt wird: 

  • Kleinstunternehmen: Anzahl Beschäftigte < 10 sowie entweder Umsatzerlös in Mio. Euro ≤ 2 oder Bilanzsumme in Mio. Euro ≤ 2
  • Kleine Unternehmen: Anzahl Beschäftigte < 50 sowie entweder Umsatzerlös in Mio. Euro ≤ 10 oder Bilanzsumme in Mio. Euro ≤ 10
  • Mittlere Unternehmen: Anzahl Beschäftigte < 250 sowie entweder Umsatzerlös in Mio. Euro ≤ 50 oder Bilanzsumme in Mio. Euro ≤ 43
  • Mittelstand: Anzahl Beschäftigte < 1.500 sowie Umsatzerlös in Mio. Euro ≤ 750

Auf einen Bezug zur Bilanzsumme soll verzichtet werden, da diese nicht unbedingt eine Aussagekraft in Hinsicht der Leistungsfähigkeit hat.

Gesetze der EU, die neue Bürokratielasten mit sich bringen, sollen in Zukunft einer besonderen Begründung bedürfen, um sie auch auf den Mittelstand anzuwenden.

Die festgelegten monetären Werte müssen spätestens alle fünf Jahre überprüft werden.


Begründung:

Erfolgt mündlich. 

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