Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

BV Ostwürttemberg

Bildungsziele definieren

Bildungsziele definieren

Die Bildung oder die Beauftragung einer bereits bestehenden Arbeitsgruppe innerhalb der FDP, die es sich zur Aufgabe macht, zu definieren, was die FDP unter weltbester Bildung versteht.


Begründung:

Die Verbesserung des Bildungsniveaus ist ein zentrales Anliegen der FDP.

So heißt es in den Karlsruher Freiheitsthesen auf Seite 5:

„Bildungspolitik heißt nicht, das Schulgebäude alle paar Jahre vollständig umzubauen. Wir setzen auf individuelle Bildung. Dafür wollen wir gemeinsame Standards schaffen, Bürokratie in den Bundesländern abbauen und Schulen, Lehrende und Eltern stärken. Das wollen wir in einem Bildungsstaatsvertrag regeln, der unsere föderale Bildungsverfassung erneuert und mehr Wahlfreiheit, mehr Qualität und mehr Verlässlichkeit schafft." 

… und auf Seite 13

„Jeder Mensch soll faire Chancen haben, sich gemäß den eigenen Talenten und Ideen zu entfalten, von eigener Arbeit zu leben und nach eigener Façon glücklich zu werden. Das ist das Ziel liberaler Chancenpolitik: Bildung und Befähigung von Menschen zu selbstbestimmtem Leben und zur selbstbestimmten verantwortungsbewussten Teilhabe in Wirtschaft, Politik und Bürgergesellschaft.“

So weit so gut. Doch über diese Statements hinaus fehlt es immer noch an einer konkreten Umsetzung. Wenn die liberale Chancenpolitik es sich zum Ziel gesetzt hat, dass Menschen zur selbstbestimmten verantwortungsbewussten Teilhabe in Wirtschaft, Politik und Bürgergesellschaft gebildet und befähigt werden sollen (gemeint ist der mündige Bürger), dann muss dies auch deutlicher als bisher konkretisiert und als klarer Bildungsauftrag ausformuliert werden. Das heißt im Klartext, dass sich die FDP darauf verständigen muss, welches Bildungsziel sie unter Einbeziehung des liberalen Wertekanons verfolgt und wie es erreicht werden soll. 

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema dürfte auch einen erheblichen Raum bei der Erstellung des Bundestagswahlprogramms einnehmen.

zurück zum Antragsbuch