Bundesvorstand der Freien Demokraten
Änderung der Bundessatzung – Änderung des Satzungszwecks
Änderung der Bundessatzung – Änderung des Satzungszwecks
1. Ersetze in § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundessatzung die Worte „des Standes, der Herkunft, der Rasse,“ durch:
„der sozialen und ethnischen Herkunft,“
2. Füge ein in § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundessatzung nach „des Geschlechts“:
„, der sexuellen Identität“
Begründung:
Der Begriff „Rasse“ in § 1 Bundessatzung ist – ebenso wie in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz – eine Antwort auf einen kulturell-sozial bestimmten Rassenbegriff, aus dem der Nationalsozialismus eine Höherwertigkeit des deutschen Volkes gegenüber anderen Menschengruppen herleitete. Hiervon wollten sich die Liberalen nach dem zweiten Weltkrieg abgrenzen. So forderte bereits der Aufruf zur Gründung der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands vom 5. Juli 1945 die „Achtung vor der Menschenwürde ohne Unterschied von Rasse und Klasse, von Alter und Geschlecht.“ In dieser Tradition wird der Begriff „Rasse“ noch heute in der Bundessatzung verwendet.
Nach beinahe 80 Jahren wird die „Sprache der Menschenrechte“ der späten 40er Jahre von vielen jedoch nicht mehr verstanden. Der Begriff „Rasse“ löst heute zum Teil Irritationen bis hin zu persönlichen Verletzungen aus. Aus Sicht vieler Menschen verfestigt seine Verwendung den falschen Glauben, dass es unterschiedliche biologische „Menschenrassen“ gäbe.
Während es durchaus diskussionswürdig erscheint, den Begriff im Grundgesetz gegebenenfalls als bewusstes – wenn auch erklärungsbedürftiges – Abgrenzungsbekenntnis gegenüber der Rassenideologie des Nationalsozialismus zu erhalten, muss die Bundessatzung der FDP als einer modernen politischen Partei ein positives, in die Zukunft gerichtetes Menschenbild zeichnen, das von allen verstanden wird. Deshalb wird die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus der Bundessatzung vorgeschlagen. Aus sprachlichen Gründen sollen dabei auch der veraltete Begriff „Stand“ sowie das Wort „Herkunft“ durch die einheitliche Bezeichnung der „sozialen und ethnischen Herkunft“ ersetzt werden.
Zudem wird vorgeschlagen, die „sexuelle Identität“ in die Aufzählung der Differenzierungsverbote des § 1 Bundessatzung aufzunehmen. Für Freie Demokraten ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch sexuelle Identitäten keine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Dies wird mit der Ergänzung zum Ausdruck gebracht.
Nach Annahme der Satzungsänderung würden § 1 Absatz 1 Bundessatzung vollständig lauten:
„¹Die Freie Demokratische Partei (FDP) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. ²Sie vereinigt Mitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, der sozialen und ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer vom sozialen Geist getragenen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen und totalitäre und diktatorische Bestrebungen jeder Art ablehnen.“
Stellungnahme des Bundessatzungsausschusses zum Satzungsänderungsantrag SÄ003 zum 75. Ord. Bundesparteitag am 27. und 28.04.2024
Betr.: Änderung der Bundessatzung – Änderung des Satzungszwecks (§ 1 Abs. 1 BS)
Satzungsrechtlich handelt es sich formal um 2 Anträge. Durch Nr. 1 soll eine bestehende Regelung ersetzt, durch Nr. 2 ein zusätzliches Merkmal aufgenommen werden. Die beantragten Änderungen sollten daher getrennt abgestimmt werden.
Die Anträge sind zulässig.
Sie begegnen keinen satzungsrechtlichen Bedenken.
Beide Änderungsanträge sind politische Entscheidungen des Bundesparteitages im Rahmen des Rechtes der Partei zur Gestaltung ihrer inneren Ordnung und ihres Selbstverständnisses. Der Bundesparteitag ist als Satzungsgeber grundsätzlich frei bei der Ausgestaltung dieser Rechte.