Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat erneut bestätigt, dass die anlasslose allgemeine Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist. Das Urteil sei ein erneuter Warnschuss für die Bundesregierung, meint Stephan Thomae.
Bereits vor zehn Jahren haben die Freien Demokraten „mit dem Quick-Freeze-Modell eine verfassungs- und europarechtskonforme Alternative vorgeschlagen, die der Europäische Gerichtshof bereits ausdrücklich aufgegriffen hat“, erklärt Thomae. Demnach sollte es keine Vorratsdatenspeicherung im bisherigen Sinn geben. Die Polizei sollte vielmehr Daten auf der Grundlage einer ganz konkreten Ermittlungstätigkeit einfrieren.
In Anbetracht der Tatsache, dass die FDP bereits vor einem Jahrzehnt dieses grundrechtsschonende Gegenmodell zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen hat, ist es für Thomae noch unverständlicher, dass die Bundesregierung sehenden Auges in die Europarechtswidrigkeit steuere, statt endlich den Kopf aus dem Sand zu ziehen. Er findet deutliche Worte und fordert, dass die Regierung „unverzüglich eine verfassungs- und europarechtskonforme Gesetzesgrundlage für eine anlassbezogene Speicherung“ vorlegt.
Thomae hatte noch im vergangenen Herbst eine Studie initiiert, die prüfen sollte, ob die deutsche Gesetzgebung nach EU-Recht Bestand hat. Die Experten des Bundestags haben für ihre Studie bereits gefällte EuGH-Entscheidungen zu anderen Ländern analysiert und geben dem deutschen Gesetz wenig Erfolgschancen. Thomae fordert die Regierung daraufhin auf, ein neues, verfassungskonformes Gesetz vorzulegen. „Statt sehenden Auges in die Europarechtswidrigkeit zu steuern wäre es besser, die Bundesregierung und insbesondere Bundesjustizministerin Lambrecht und Bundesinnenminister Seehofer würden ihren Tanz ums goldene Kalb ‚Vorratsdatenspeicherung‘ endlich beenden.“