Umfassende Schnüffelei und Datenmissbrauch durch Staatstrojaner
Das Bundeskriminalamt hat damit begonnen, sogenannte Staatstrojaner auf privaten Computern, Laptops und Handys zu installieren. Das ist ein eklatanter Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre.
Denn: Der Staatstrojaner ermöglicht es den Behörden, die Kommunikation auch unbescholtener Bürger direkt über das Smartphone auszuspionieren und sogar Bewegungsprofile von ihnen zu erstellen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht im Fall der Online-Durchsuchung sehr enge Grenzen für ihren Einsatz gesetzt. Mit ihrem ersten Gesetzentwurf in der neuen Wahlperiode haben die Freien Demokraten inzwischen deutlich gemacht, dass sie auch zur Verteidigung der Grundrechte zurück ins Parlament gewählt worden sind: Mit dem Gesetzentwurf zur „Stärkung der Bürgerrechte“ wollen sie eine Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik erreichen, die sie mit der Abschaffung sowohl der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung als auch des zweifelhaften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einleiten wollen.
Im Juni hat der Bundestag fast unbemerkt das einschneidende Überwachungsgesetz beschlossen. Es enthält unter anderem den sogenannten Staatstrojaner. Ermittlungsbehörden können damit heimlich Schadsoftware zur Überwachung einsetzen. Die öffentliche Debatte blieb bislang aus. Das liegt daran, dass das Gesetz durch die Hintertür eingeführt wird. „Heute ist ein historisch schlechter Tag“, kommentierte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Der Bundestag verabschiedet Gesetze, die den Staat zum Hacker machen. Und Bund und Länder basteln darüber hinaus an einem Musterüberwachungsgesetz.“ (ph)