Parlament sollte sich Kompetenzen zurückholen
Die von Bund und Ländern jüngst beschlossenen Einschränkungen in der Corona-Krise sind weiter umstritten. Christian Lindner nannte die Pläne der GroKo für erweiterte gesetzliche Verankerungen am Freitag im Bundestag ein rechtspolitisches Feigenblatt.
„Es geht nicht darum, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes pauschal aufzuheben. Im Gegenteil, wir haben bereits mehrfach Vorschläge eingebracht, wie wir die Infektionsschutzmaßnahmen auf eine gesetzliche Grundlage stellen können“, verdeutlichte Lindner in seiner Rede im Plenum. „Einige Maßnahmen sind richtig: mehr Testmöglichkeiten sind elementar, die Meldung von Neuinfektionen zu digitalisieren empfehlenswert. Aber Sie zwingen uns durch die Verlängerung und Ausweitung der Verordnung dies in eine Klammer zu ziehen“, so Lindner.
Die Rechtsgrundlagen seien „wackelig“, sie bedürften dringend der gesetzlichen Ordnung: „§28a unterscheidet zwischen einfachen, stark einschränkenden und schwerwiegenden Schutzmaßnahmen, aber an keiner Stelle wird definiert, welche Maßnahme zu welcher Kategorie gehört! Das ist schon handwerklich schlecht gemacht!“, kritisierte der FDP-Chef. Der neue Paragraph 28a, der in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden soll, zählt 15 verschiedene mögliche Schutzmaßnahmen einzeln auf, von „Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum“ bis hin zu „Reisebeschränkungen“.
Die breite Aufzählung von Freiheitseinschränkungen bringe auch keine Rechtssicherheit, der Entwurf sei eine Enttäuschung. Zudem sei unklar, wie es langfristig weitergehen solle. Womöglich drohe ein Jojo-Effekt. Es gebe keinen Grund, immer noch im Notfallmodus an der Verordnungspraxis festzuhalten. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite müsse befristet werden, damit der Bundestag die Lage regelmäßig neu bewerten könne. Nötig seien außerdem parlamentarische Erlassvorbehalte und eine Unterrichtungspflicht der Bundesregierung. Lindner bemängelte zudem, der Gesetzentwurf habe nicht zum Ziel, künftig das Parlament stärker in die Entscheidungen über Freiheitsbeschränkungen einzubinden.
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