NRW schließt Lücke bei Kinderkrankentagen auch für Selbstständige
Schulen geschlossen, Kitas eingeschränkt - um ihre Kinder zu betreuen, bekommen Eltern mehr Kinderkrankentage. Selbstständige und Freiberufler sind aber in der aktuellen Regelung der Bundesregierung nicht berücksichtigt. NRW ändert das jetzt.
Kann das Kind pandemiebedingt nicht in die Kita oder in die Schule, stehen berufstätige Eltern oft vor einem Problem. Um etwas mehr Spielraum zu bekommen, haben Bund und Länder beschlossen, Eltern mehr Kinderkrankentage zu gewähren — auch, wenn ihre Kinder gesund sind. Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp hatte im Bundesrat kritisiert, dass privat Versicherte von der Regelung ausgenommen sind. Beamte, Selbstständige und Freiberufler gingen leer aus. Das sehe er ausgesprochen kritisch, sagte Stamp und forderte den Bund auf, an dieser Stelle nachzujustieren.
Diese Lücke werde das Land NRW nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen. Entschädigt würden auch gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder privat krankenversichert seien. Demnach werden laut Stamp für all diese Elterngruppen in NRW zehn Krankentage pro Kind und bei Alleinerziehenden 20 Tage angesetzt. Der Tagessatz für die Entschädigung betrage 92 Euro. Anträge könnten ab Februar bei den Bezirksregierungen gestellt werden.
Stamp hält zugleich an der grundsätzlichen Öffnung von Kitas und Kindertagespflege fest. Im Schnitt sind die Kitas in NRW derzeit zu etwa 37 Prozent ausgelastet, mancherorts ist die Inanspruchnahme auch deutlich größer. Der Familienminister forderte die Eltern auf, „Eigenverantwortung und Solidarität“ zu üben und immer dann, wenn es möglich sei, Kinder selbst zu betreuen.