FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein
Die FDP hat schwere Bedenken gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit. Deswegen haben die 80 FDP-Abgeordneten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes sieht automatische Ausgangssperren vor. So will es die Bundesregierung. Der Bundestag hat es mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die FDP hat schwere Bedenken gegen die Gesetzesänderung. Diese betreffen vor allem die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperren. Die 80 Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion haben daher Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eingereicht. Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, erläuterte den Gang vor Gericht damit, dass die seit Samstag gültigen Ausgangssperren ein „tiefer Grundrechtseingriff sind, der aber allein auf den nackten Inzidenzzahlen beruht.” Völlig außer Acht gelassen werde dabei, ob die Inzidenzen auf diffuse Ausbrüche oder auf bestimmte Cluster mit hohen Ansteckungsraten zurückgehen. Das sei unverhältnismäßig.
Die Klage der Freien Demokraten richtet sich jedoch nicht nur gegen die Ausgangssperren sowie gegen die (alleinige) Orientierung an der Inzidenz. Die Gesetzesnovelle ignoriere, dass vollständig Geimpfte und Genesene nach dem Stand der Wissenschaft nur eine sehr geringe Infektionsgefahr darstellen. Sie werden bisher nicht von Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Entscheidungen zu möglichen Erleichterungen hatten Bund und Länder zuletzt bei ihrem Impfgipfel auf Ende Mai verschoben.
Die Freien Demokraten hatten bereits zuvor auf Erleichterungen für bereits Geimpfte gepocht. Das Vorgehen der Bundesregierung kritisierte FDP-Generalsekretär Volker Wissing scharf. „Deutschland ist keine Schönwetter-Demokratie, in der es Grundrechte nur bei Sonnenschein gibt. Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bundesregierung beim Einschränken der Grundrechte den Turbo einlegt, aber bei der Rückgabe in den Trödelmodus verfällt.” Der Bund wolle die Grundrechte für Geimpfte bewusst bis zum 28. Mai beschneiden. Es sei aber nicht einzusehen, warum etwa Bewohner von Altenheimen, die zweimal geimpft seien, keine normalen Kontakte haben dürften.
„Bisher hat die Bundesregierung die Verlagerung von Kompetenzen auf Bundesebene immer damit begründet, möglichst schnell handeln zu können. Jetzt macht sie bewusst das Gegenteil. Das ist nicht hinnehmbar”, so Wissing. Er verwies darauf, dass der Impfprozess entbürokratisiert und damit beschleunigt werden müsse, damit Geimpfte ihre Freiheiten schneller zurückerhielten.
Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, argumentiert, dass das Gesetz die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu sehr beschneide. „Pauschale Ausgangssperren stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar”, so der Jurist. „Sie sind ungeeignet, das Infektionsgeschehen signifikant einzudämmen und bewirken schlimmstenfalls sogar das genaue Gegenteil. Denn wenn sich die Menschen nicht mehr draußen treffen können, werden sie es verstärkt in Privaträumen tun. Genau dort, wo die Ansteckungsgefahr nachweislich höher ist.” Weil Ausgangssperren zudem nach einer ganzen Reihe von Untersuchungen kaum einen dämpfenden Effekt auf das Infektionsgeschehen hätten, seien sie angesichts der Schwere des Eingriffs unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.
Insgesamt 111 Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht seit Beschluss des Gesetzes eingegangen. Auch andere Abgeordnete, Privatpersonen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben sich mit Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
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